Reichsstatthalter
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In der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 gab es Reichsstatthalter für größere, in etwa den altdeutschen Teilstaaten entsprechenden Bezirke. Die Reichsstatthalter waren Beauftragte der Reichszentrale in der Region, mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und auf höchster Führungsebene verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung durch Auflösung der Landtage und Verkündung der Gesetze. Ihre Aufgabe entsprach in etwa der des Landespräsidenten, teilweise übten sie dieses Amt in Personalunion aus.
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[Bearbeiten] Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933
[Bearbeiten] Befugnisse
Die neu eingesetzten Reichsstatthalter hatten die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler Adolf Hitler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Ihnen standen im wesentlichen die folgenden Befugnisse zu:
- Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Landesregierung,
- Auflösung und Anordnung der Neuwahl des Landtags,
- Ausfertigung und Verkündung der Landesgesetze,
- Ernennung und Entlassung der wichtigsten Staatsbeamten und Richter,
- das Begnadigungsrecht.
[Bearbeiten] Land Preußen
In Preußen übte der Reichskanzler Adolf Hitler die Geschäfte eines Reichsstatthalters aus. Damit sollte der Dualismus Reich/Preußen ein Ende finden; Preußen sollte endgültig im Reich „aufgehen“. Die Befugnisse des Reichsstatthalters in Preußen waren auf den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring weiter übertragen worden.
Seit dem 27. November 1934 wurden ferner „bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches“ in Preußen die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinzen zu ständigen Vertretern der Reichsregierung ernannt. Sie hatten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
[Bearbeiten] Außerpreußische Länder (ohne Saarland)
Für jedes größere außerpreußische Land war ein Reichsstatthalter bestimmt. Für Länder unter 2 Millionen Einwohner gab es gemeinsame Bezirke mit anderen Ländern (z.B. Oldenburg und Bremen, Mecklenburg und Lübeck, Lippe und Schaumburg-Lippe).
In fast allen Fällen ernannte Hitler ausgewählte Gauleiter der NSDAP zu Reichsstatthaltern; neben Preußen, wo er selbst bzw. Göring dieses Amt versahen, bildete einzig Bayern mit Franz von Epp eine Ausnahme.
Die landespolitischen Befugnisse dieser Reichstatthalter-Gauleiter bildeten einen wichtigen Hebel zur nationalsozialistischen Durchdringung des Staatsapparates. Zugleich erfolgte dadurch eine machtpolitische Differenzierung im Kreis der NS-Gauleiter, ja selbst innerhalb der Reichsstatthalter: Einige durften nach 1935 Reichsstatthalter- und Ministerpräsidenten-Ämter kombinieren, andere Reichsstatthalter- und Oberpräsidentenämter.
[Bearbeiten] Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935
Nunmehr wurden alle Reichsstatthalter für ihren Bezirk zu ständigen Vertretern der Reichsregierung und hatten die Aufgabe, „für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen“.
Sie hatten ebenso wie die preußischen Oberpräsidenten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen. Darüber hinaus konnte der Reichsstatthalter auch mit der Führung einer Landesregierung beauftragt werden. Für den Zuschnitt der Bezirke der Reichsstatthalter trat keine Änderung ein.
[Bearbeiten] Saarland/„Westmark“
Nach der „Rückgliederung“ des Saargebietes ab 1. März 1935 wurde in Saarbrücken eine neue Verwaltungsbehörde eingerichtet, die unter der Führung von Josef Bürckel stand. Bürckel erhielt den Titel „Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes“ und hatte als ständiger Vertreter der Reichsregierung im Saarland die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen.
Die Behördenbezeichnung änderte sich im Laufe der nächsten Jahre wie folgt:
- 17. Juni 1936: Reichskommissar für das Saarland,
- 1940: Reichskommissar für die Saarpfalz (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss – des Saarlandes und des bayrischen Regierungsbezirks Pfalz),
- 1941 Reichstatthalter in der Westmark (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss – des Saarlandes, des bayerischen Regierungsbezirks Pfalz und des CdZ-Gebietes Lothringen).
[Bearbeiten] Reichsstatthalter im Altreich
| Statthalterbezirk | Sitz | Amtsinhaber |
|---|---|---|
| Baden (1940–45 Baden-Elsaß) |
Karlsruhe | Robert Wagner |
| Bayern | München | Franz von Epp |
| Braunschweig/Anhalt | Dessau | 1933–1935 Wilhelm Loeper 1935–1937 Fritz Sauckel 1937–1945 Rudolf Jordan |
| Hamburg | Hamburg | Karl Kaufmann |
| Hessen | Darmstadt | Jakob Sprenger |
| Lippe/Schaumburg-Lippe | Detmold | Alfred Meyer |
| Mecklenburg-Schwerin/Lübeck/Mecklenburg-Strelitz (1934–1937 Mecklenburg/Lübeck) (1937–1945 Mecklenburg) |
Schwerin | Friedrich Hildebrandt |
| Oldenburg/Bremen | Oldenburg (Oldenburg) | 1933–1942 Carl Röver 1942–1945 Paul Wegener |
| Preußen | Berlin | 1933–1935 Adolf Hitler 1935–1945 Hermann Göring (amtierend) |
| Sachsen | Dresden | Martin Mutschmann |
| Thüringen | Weimar | Fritz Sauckel |
| Württemberg | Stuttgart | Wilhelm Murr |
[Bearbeiten] Reichsstatthalter in den annektierten Gebieten
In den neuen Reichsgauen (Sudetenland, Danzig-Westpreußen, Wartheland und den Alpen-Donau-Reichsgauen) leitete der Reichstatthalter die Verwaltung. Er war in Personalunion Gauleiter des gleichnamigen (Partei-)Gaues der NSDAP.
| Statthalterbezirk | Sitz | Amtsinhaber |
|---|---|---|
| Danzig-Westpreußen | Danzig | 1939–1945 Albert Forster |
| Kärnten | Klagenfurt | 1940–1941 Franz Kutschera 1941–1945 Friedrich Rainer |
| Niederdonau (Niederösterreich) | Wien | 1940–1945 Hugo Jury |
| Oberdonau (Oberösterreich) | Linz | 1940–1945 August Eigruber |
| Salzburg | Salzburg | 1940–1941 Friedrich Rainer 1941–1945 Gustav Adolf Scheel |
| Steiermark | Graz | 1940–1945 Sigfried Uiberreither |
| Sudetenland | Reichenberg | 1939–1945 Konrad Henlein |
| Tirol-Vorarlberg | Innsbruck | 1940–1945 Franz Hofer |
| Wartheland | Posen | 1939–1945 Arthur Greiser |
| Westmark (Luxemburg u. Saarland) | Saarbrücken | 1941–1944 Josef Bürckel 1944–1945 Willi Stöhr |
| Groß-Wien | Wien | 1940 Josef Bürckel 1940–1945 Baldur von Schirach |

