Reichswirtschaftsgericht

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Siegelmarke Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft

Das Reichswirtschaftsgericht war ein deutsches Gericht mit Sitz in Berlin.

Geschichte

Das Reichswirtschaftsgericht entstand 1917 als Reichsschiedsgericht für den Kriegsbedarf aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917.[1] Das Gericht war in Streitfällen für die Ermittlung des Übernahmepreises bei kriegsbedingten Enteignungen zuständig. Besetzt waren die Senate jeweils mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und vier Beisitzern aus dem Handelsstand.

Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde das Gericht in Reichswirtschaftsgericht umbenannt. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit vielfach erweitert.

1941 wurde das Gericht als eigenständige Institution aufgelöst und in das Reichsverwaltungsgericht integriert.

Richter

Literatur

  • J. Jahn: Das Reichswirtschaftsgericht. 1940.
  • Hans Klinger: Die Zuständigkeitsgebiete des Reichswirtschaftsgerichts. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1922.
  • Hans Klinger: Reichswirtschaftsgericht und Kartellgericht. In: H. Külz (Hrsg.): Staatsbürger und Staatsgewalt (Band 1). 1963, S. 103.
  • Knut Wolfgang Nörr: Zwischen den Mühlsteinen. Eine Privatrechtsgeschichte der Weimarer Republik. Mohr, Tübingen 1988, S. 223 f.

Einzelnachweise

  1. RGBl. 1917, S. 375-378