Reichswirtschaftsgericht
Das Reichswirtschaftsgericht war ein deutsches Gericht mit Sitz in Berlin.
Geschichte
Das Reichswirtschaftsgericht entstand 1917 als Reichsschiedsgericht für den Kriegsbedarf aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917.[1] Das Gericht war in Streitfällen für die Ermittlung des Übernahmepreises bei kriegsbedingten Enteignungen zuständig. Besetzt waren die Senate jeweils mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und vier Beisitzern aus dem Handelsstand.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde das Gericht in Reichswirtschaftsgericht umbenannt. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit vielfach erweitert.
1941 wurde das Gericht als eigenständige Institution aufgelöst und in das Reichsverwaltungsgericht integriert.
Richter
- Karl Andres, Beisitzer
- Eduard Benfey, Reichswirtschaftsgerichtsrat 1922 ff., Senatspräsident 1926–1935
- Karl Bernard, Richter 1920–1929
- Georg Bogatsch, Präsident 1931–1934
- Max Fleischmann, Senatspräsident 1921–1922
- Ernst Joerges, Richter
- Hans Klinger, Richter
- Paul Königsberger, Richter 1921–1927
- Richard Lepsius, Richter
- Georg Lucas, Präsident 1920–1930
- Theodor Paeth, Beisitzer
- Max von der Porten, Beisitzer
- Josef Roeckerath, Richter
- Otto Strauß, Beisitzer
- Carl Willecke, Präsident 1934–1941
- Karl Wollenberg, Richter 1941
- Kurt Zweigert, Richter 1919–1941
Literatur
- J. Jahn: Das Reichswirtschaftsgericht. 1940.
- Hans Klinger: Die Zuständigkeitsgebiete des Reichswirtschaftsgerichts. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1922.
- Hans Klinger: Reichswirtschaftsgericht und Kartellgericht. In: H. Külz (Hrsg.): Staatsbürger und Staatsgewalt (Band 1). 1963, S. 103.
- Knut Wolfgang Nörr: Zwischen den Mühlsteinen. Eine Privatrechtsgeschichte der Weimarer Republik. Mohr, Tübingen 1988, S. 223 f.
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. 1917, S. 375-378