Glaubensgemeinschaft
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Eine Glaubensgemeinschaft oder auch Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt. Im älteren deutschen Staatskirchenrecht war, beeinflusst durch die historische Theorie vom Kollegialsystem, auch die Bezeichnung Religionsgesellschaft gebräuchlich.
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[Bearbeiten] Christentum
Die ersten christlichen Gemeinden entstanden im 1. Jh. n. Chr. unter den jüdischen Anhängern Jesu, anfangs in Jerusalem, dem pälestinisch-syrischen Raum, wobei sich zunächst Antiochien als ein zweiten Zentrum herausbildet; schon im Laufe des 1. Jh. dann sind Gemeinden in Rom, Ephesus und anderen Orten in Kleinasien, Phrygien, Bithynien und am Pontus belegt, auch in ländlichen Gebieten und sogar außerhalb des römischen Reiches in Ostsyrien.
Manche christliche Religionsgemeinschaften werden als Kirche bezeichnet. Kirchen, denen große Teile der Bevölkerung eines Landes angehören, heißen Volkskirche.
Die größte christliche Glaubensgemeinschaft ist die Römisch-Katholische Kirche.
[Bearbeiten] Andere Religionen
Die Selbst- und Fremdbezeichnungen für nicht-christliche größere Religionsgemeinschaften differiert je nach Religion.
[Bearbeiten] Sekte/Neureligiöse Bewegung
Manche Glaubensgemeinschaften werden – egal ob christlich oder nicht – traditionell als Sekte bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs wird von den Angehörigen dieser Gemeinschaften häufig als diskriminierend empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. In jüngerer Zeit hat sich daher als Alternativbezeichnung der Begriff der Neureligiösen Bewegung etabliert.
[Bearbeiten] Finanzierung
Religionsgemeinschaften können sich durch unterschiedliche Modelle finanzieren. Neben freiwilligen Steuern der Mitglieder gibt es das Modell der Kirchensteuer (z.B. in Deutschland) und das Modell der Mandatssteuer (z.B. in Spanien).

