Rentenformel
Die Rentenformel nach deutschem Recht dient zur Berechnung der Höhe der individuellen monatlichen gesetzlichen Rente. Sie ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI).
Danach berechnet sich die monatliche Bruttorente, indem die während des Versicherungslebens unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor multipliziert werden. Ist der Rentner Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner und der sozialen Pflegeversicherung, muss er einen eigenen Beitragsanteil tragen. Für die Nettorente werden die vom Rentner zu tragenden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung von der Bruttorente einbehalten. Falls weitere Einkünfte des Rentners auf die Rente anzurechnen sind, vermindert sich der Rentenbetrag gegebenenfalls weiter.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten Besonderheiten (siehe §§ 79–87 SGB VI).
Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden, nach der die Renten grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli angehoben werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Die Rentenformel
Mathematisch notiert lautet die Formel:
,
wobei
die monatliche Bruttorente in Euro darstellt,
die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist,
der Zugangsfaktor,
der Rentenartfaktor und
der aktuell gültige Rentenwert in Euro ist. Aus der Multiplikation von
werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.
[Bearbeiten] Entgeltpunkte (EP)
Die Entgeltpunkte sind wichtiger Bestandteil der Rentenberechnung, denn sie spiegeln das Einkommen während des Arbeitslebens wider. Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Für relevante beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist.
[Bearbeiten] Zugangsfaktor (ZF)
Die ermittelten Entgeltpunkte werden bei vorzeitigem Rentenzugang nicht in vollem Umfang oder bei späterem Rentenzugang in größerem Umfang bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt. Dies wird in der Rentenformel dadurch erreicht, dass die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor multipliziert werden (Persönliche Entgeltpunkte). Damit werden Vorteile und Nachteile einer unterschiedlichen Bezugsdauer der Rente ausgeglichen. Der Zugangsfaktor beläuft sich auf 1,000, wenn eine Altersrente mit dem regulären Rentenbeginn startet. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ist er kleiner als 1,000 und bei über die Regelaltersgrenze hinausgeschobenem Rentenbeginn größer als 1,000.
[Bearbeiten] Rentenartfaktor (RAF)
Durch den Rentenartfaktor wird das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente bestimmt. Bei Rentenarten mit Lohnersatzfunktion beläuft er sich auf 1,0 und bei Rentenarten mit Unterhaltsfunktion ist er kleiner als 1,0.
Weitere Rentenartfaktoren:
| Renten wegen Alters | Rentenartfaktor |
|---|---|
| Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
| Renten wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
| Erziehungsrenten | 1,0 |
| kleine Witwenrente | 0,25 |
| große Witwenrente | 0,55 |
| Halbwaisenrente | 0,1 |
| Vollwaisenrente | 0,2 |
[Bearbeiten] Aktueller Rentenwert (aRW)
Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli jeden Jahres in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und demografischer Veränderungen (Nachhaltigkeitsfaktor) angepasst. Die Rate der Rentenanpassung wird nach der Rentenanpassungsformel berechnet.
[Bearbeiten] Zahlenbeispiele für die angewandte EZRA-Formel
- Ein 1946 geborener Arbeitnehmer hat 45 Jahre in Westdeutschland rentenversicherungspflichtig gearbeitet und stets ein Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts (West) aller Rentenversicherten verdient, sodass er pro Jahr einen Entgeltpunkt erhält. Mit 65 Jahren geht er im Herbst 2011 in Rente (Regelaltersrente). Hieraus ergibt sich folgende Rentenberechnung: 45 Entgeltpunkte (EP) x 1,0 (ZF) x 1,0 (RAF) x 27,47 EUR (aRW) = 1.236,15 EUR monatliche Bruttorente. Da Abschläge bei der Regelaltersrente nicht hinzunehmen sind, beläuft sich der Zugangsfaktor (ZF) auf 1,000. Der Rentenartfaktor der Regelaltersrente ist 1,0.[1] Der aktuelle Rentenwert beläuft sich auf 27,47 EUR. Er verändert sich zum 1. Juli jeden Jahres. Seit 1. Juli 2012 sind es 28,07 EUR, so dass sich die Bruttorente seit diesem Zeitpunkt auf 1.263,15 EUR erhöht hat.
- Bei einem anderen westdeutschen Arbeitnehmer, der ebenfalls im Herbst 2011 in Rente ging, lag das beitragspflichtige Arbeitsentgelt seiner 45 Beitragsjahre bei jeweils nur 2/3 des Durchschnittsentgeltes. Die Höhe seiner Regelaltersrente berechnet sich wie folgt: 45 x 2/3 (EP) x 1,0 (ZF) x 1,0 (RAF) x 27,47 EUR (aRW) = 824,10 EUR. Bei ihm erhöhte sich die Rente zum 1. Juli 2012 auf 842,10 EUR.
- Bei einem 1980 geborenen Arbeitnehmer wird eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt. Für seine Beitragszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten werden insgesamt 30 Entgeltpunkte ermittelt. Der Rentenartfaktor der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt 0,5.[1] Da er die Rente bereits vor seinem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch nimmt, vermindert sich der Zugangsfaktor auf 0,892, so dass er ab Herbst 2011 eine monatliche teilweise Erwerbsminderungsrente von 30 (EP) x 0,892 (ZF) x 0,5 (RAF) x 27,47 EUR (A) = 367,55 EUR erhielt. Zum 1. Juli 2012 erhöhte sie sich auf 375,58 EUR.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
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