Richtlinie 2004/48/EG (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum)
Die Richtlinie 2004/48/EG ist mit vollem Titel die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Der englische Titel lautet Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED). Sie zielt in erster Linie darauf ab, einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Inhalt der Direktive [Bearbeiten]
Ziele [Bearbeiten]
Die Richtlinie verfolgt folgende Ziele[1]:
- Angleichung der Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedsstaaten der EU
- Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
- Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa
- Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte
- Schutz der Verbraucher
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Anwendungsbereich [Bearbeiten]
Die Direktive ist prinzipiell bei sämtlichen Verletzungen des Immaterialgüterrechts anwendbar, die von der EU oder den Mitgliedsstaaten definiert wurden. Nicht betroffen sind u. a.[1]:
- Bestimmungen über die Durchsetzung der Rechte auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Gebiete
- Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten durch multilaterale Abkommen, wie z. B. das TRIPS-Abkommen
- Nationale Regelungen der Mitgliedsstaaten über Strafverfahren und Strafen bei Verletzungen des geistigen Eigentums.
Regelungen der Richtlinie [Bearbeiten]
Die Mitgliedsstaaten der EU werden dazu verpflichtet, Maßnahmen und Verfahren einzuführen, die den Immaterialgüterrechtsschutz garantieren[1]. Diese Maßnahmen sollen allerdings nicht zu einer Erschwerung des rechtmäßigen Handels führen. Die Beantragung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Rechteinhaber bzw. seine Vertreter[1]. Bei Gerichtsverfahren über Verletzungen des Immaterialgüterrechts sollen folgende Standards eingehalten werden[1]:
- Parteien eines Rechtsstreits über Verletzungen des Immaterialgüterrechts können zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet werden. Auf Anordnung eines Gerichts kann dies auch die Herausgabe von Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen bedeuten. Weiterhin dürfen die Gerichte einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Beweismittel anordnen.
- Gerichte dürfen eine Person verpflichten, Auskünfte über Ursprung und Vertriebswege von Waren (bzw. Dienstleistungen) zu geben, wenn der Verdacht auf eine Verletzung des Immaterialgüterrechts besteht und der Rechteinhaber einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
- Gerichte dürfen auf Antrag einstweilige Verfügungen gegen den mutmaßlichen Rechteverletzer erlassen, um eine weitere Verletzung des Immaterialgüterrechts zu beenden.
- Gerichte haben die Möglichkeit, den Rückruf rechteverletzender Waren sowie die Vernichtung von Schwarzkopien und Nachahmungen anzuordnen. Sie können eine Verfügung gegen den Rechteverletzer erlassen, deren Missachtung u. a. eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Kritik [Bearbeiten]
Die Richtlinie wurde vielfach[2][3][4][5] kritisiert, unter anderem wegen ihrer angeblich drakonischen[6] Herangehensweise, die den US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) imitiere.[7] Die Kritik war von Seiten der Telekommunikationsindustrie und Teilen der Computerindustrie so groß, dass der ursprüngliche Entwurf stark abgeändert wurde.[8] Eine Anzahl von Problemen sind nach Angaben der internationalen Bürgerrechtsorganisation IP Justice immer noch in der Richtlinie zu finden.[9]
Siehe auch [Bearbeiten]
- Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie)
- Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) – Abkommen zur Durchsetzung von Urheber-, Marken- und Patentrechten
- INDECT – Geplantes EU-Überwachungssystem
- Communications Capabilities Development Programme – Geplante Internet-Überwachungsdatenbank für Großbritannien
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ a b c d e f Schutz der Rechte an geistigem Eigentum[Literatur],
- ↑ Seite nicht mehr abrufbar, Suche im Webarchiv: University of Cambridge Webarchiv vom 05. April 2006 der eingelagerten Webseite: Association Electronique Libre (AEL)
- ↑ ZDNet News
- ↑ BBC Analysis
- ↑ fipr.org
- ↑ The Draft IP Enforcement Directive - A Threat to Competition and to Liberty - Ross Anderson, Foundation for Information Policy Research
- ↑ SSRN-Intellectual Property Rights in Digital Media: A Comparative Analysis of Legal Protection, Technological Measures and New Business Models Under E.U. And U.S. Law by Nicola Lucchi
- ↑ Webarchiv vom 13. Dezember 2006 der eingelagerten Webseite: and Seite nicht mehr abrufbar, Suche im Webarchiv: [5]
- ↑ IP Justice
Literatur [Bearbeiten]
- Richtlinie 2004/48/EG
- Schutz der Rechte an geistigem Eigentum. In: Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung. Europäische Union, 16. August 2010, abgerufen am 8. Dezember 2010.
- Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission - fm4.ORF.at Artikel über ACTA und IPRED
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |