Rieplsches Gesetz
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Das so genannte Rieplsche Gesetz der Medien besagt, dass kein Instrument der Information und des Gedankenaustauschs, das einmal eingeführt wurde und sich bewährte, von anderen vollkommen ersetzt oder verdrängt wird.
Der deutsche Altphilologe, Journalist und Chefredakteur der Nürnberger Zeitung, Wolfgang Riepl hatte kurz vor dem Ersten Weltkrieg, in seiner Dissertation „Das Nachrichtenwesen des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer“ die Hypothese formuliert:
„[…] die einfachsten Mittel, Formen und Methoden, wenn sie nur einmal eingebürgert und für brauchbar befunden worden sind, auch von den vollkommensten und höchst entwickelten niemals wieder gänzlich und dauerhaft verdrängt und außer Gebrauch gesetzt werden können, sondern sich neben diesen erhalten, nur daß sie genötigt werden, andere Aufgaben und Verwertungsgebiete aufzusuchen.“
– Wolfgang Riepl, 1972: [1]
Auch wenn der Gesetzescharakter der Rieplschen Annahme in der Medienwissenschaft längst als unzutreffend erkannt wurde (Faulstich, Werner (2002): Einführung in die Medienwissenschaft.Wilhelm Fink Verlag, München. Seite 158f), wird dieser Diskurs in der deutschen Sozialwissenschaft immer noch weitergeführt: Riepls Hypothese in Bezug auf „alte“ Kommunikationsriten in der Antike, die erhalten blieben, auch wenn es „neuere“ gab, wurde als „Gesetz“ auf die moderne Medienwelt projiziert und soll in etwa besagen: neue, höher entwickelte Medien haben die alten nie verdrängt, es entstanden Analogien wie:
- Mit der Einführung des Hörfunk starb die Tageszeitung nicht aus, sondern sie spezialisierte sich auf stärkere Hintergrundberichterstattung und lokale Ereignisse.
- Mit der Einführung des Fernsehens spezialisierte sich das ehemals generalistische Medium Hörfunk auf besondere Aktualität und Funktion als Nebenbeimedium und starb nicht aus.
- Mit der Einführung des Fernsehens spezialisierte sich das ehemals generalistische Medium Kino auf das Gemeinschaftserlebnis und besondere Wucht von Bild und Ton und starb nicht aus.
Seit den 1990ern wird das „Rieplsche Gesetz“ häufig diskutiert, nun im Zusammenhang mit dem Zeitungssterben in Deutschland und kostenlose Online-Angebote und Blogs aus dem Internet - teilweise (optimistisch) von Verfechtern des Gesetzes, die so das Zeitungssterben herunterspielen, teilweise (pessimistisch) von Gegnern des Gesetzes, die hier seine Widerlegung erwarten.
[Bearbeiten] Literatur
- Riepl, Wolfgang: Das Nachrichtenwesen des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer. Leipzig: Teubner, 1913.
- Riepl, Wolfgang: 1. Allgemeine Anmerkungen - das Einstiegskapitel seinen zentralen Thesen. [1]Berlin Institute
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Riepl. Das Nachrichtenwesen des Altertums. Hildesheim: Georg Olms 1972, S. 5. ISBN 3-487-04218-5 (zuerst: Leipzig: Teubner 1913).

