Robert Servatius

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Robert Servatius während des Eichmann-Prozesses (1961) in Jerusalem
Robert Servatius (links vorn) mit Anklagevertreter Gideon Hausner (stehend) während des Eichmann-Prozesses (1961)

Robert Servatius (* 31. Oktober 1894 in Köln; † 7. August 1983 ebenda) war ein deutscher Rechtsanwalt. Er wurde als Strafverteidiger in den Nürnberger Prozessen und besonders im Jerusalemer Eichmann-Prozess bekannt.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Servatius stammte aus einer Familie von Unternehmern (F. X. Servatius, Zigarrenfabrik) und Landwirten in Adenau in der Hocheifel.

Erster Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Abitur am Kölner Friedrich-Wilhelm-Gymnasium nahm Servatius als Artillerie-Offizier am Ersten Weltkrieg teil.

Studium und Beruf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1918 bis 1922 studierte er Jura in Marburg, München, Berlin und Bonn. Nach Referendariat und zweitem Staatsexamen wurde er 1925 an der Universität Bonn zum Dr. jur. promoviert und ließ sich als Anwalt in Köln nieder. Von Studienreisen nach London und Paris abgesehen, lernte er 1929/30 in Berlin ein Jahr lang Russisch und beschäftigte sich mit den Verhältnissen der UdSSR, die er 1932 besuchte.

Zweiter Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zweiten Weltkrieg diente Servatius von Anfang bis zum Ende abermals als Frontoffizier und wurde zum Major befördert.

Fälle als Strafverteidiger 1945–1962[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nürnberger Prozesse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1945–1947 nahm Servatius als Strafverteidiger an mehreren der Nürnberger Prozesse teil. Im Hauptkriegsverbrecherprozess verteidigte er Fritz Sauckel und das als Organisation angeklagte Führerkorps der NSDAP, im Ärzteprozess verteidigte er Karl Brandt, im Wilhelmstraßen-Prozess verteidigte er Paul Pleiger und im Pohl-Prozess verteidigte er Franz Eirenschmalz.

Friedrich Tillmann[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Danach war er Verteidiger Friedrich Tillmanns, nachdem dieser am 15. Juli 1960 unter dem Vorwurf der Beihilfe zur Tötung von etwa 70.000 erwachsenen Insassen von Heil- und Pflegeanstalten in Untersuchungshaft genommen worden war, von der er aber am 29. Juni 1961 verschont wurde. Zur Hauptverhandlung, die am 18. Februar 1964 beginnen sollte, kam es nicht mehr, da Tillmann am 12. Februar 1964 beim Sturz aus dem Fenster eines Hochhauses ums Leben kam.

Adolf Eichmann[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem Adolf Eichmann am 22. Mai 1960 nach Israel entführt worden war, übergab ihm Staatsanwalt Gabriel Bach am 14. Juni 1960 Briefe von drei Anwälten, verbunden mit der Aufforderung, sich einen von ihnen zum Verteidiger zu wählen. Es handelte sich dabei um Schreiben eines chilenischen Juristen, eines amerikanischen Juristen und von Servatius, worauf sich Eichmann sogleich für Servatius entschied. Dieser erklärte mit Schreiben vom 27. Juni 1960 an den Justizminister Israels seine Bereitschaft, brachte im August noch eine Bescheinigung bei, dass er nie der NSDAP angehört habe, und wurde daraufhin zum Pflichtverteidiger bestellt.

Um einen ausländischen Anwalt vor einem israelischen Gericht zuzulassen, war eine Gesetzesänderung notwendig gewesen. Servatius’ Honorar von 20.000 US-Dollar trug Israel; die Bundesrepublik Deutschland lehnte einen entsprechenden Kostenübernahmeantrag ab.[1][2][3][4] Darüber hinaus war Servatius an den Einnahmen aus der Vermarktung von Eichmanns Memoiren beteiligt.[5]

Nach Eichmanns erstinstanzlicher Verurteilung zum Tode am 15. Dezember 1961 trat Servatius auch im Revisionsverfahren als Verteidiger auf. Hannah Arendt nennt sein Plädoyer vor dem Obersten Gerichtshof am 22. März 1962, in dem er erneut die Unzuständigkeit Israels behauptet und verlangt habe, der Bundesrepublik Deutschland die Auslieferung Eichmanns anzubieten, „ein unglaubliches Durcheinander, das von Irrtümern wimmelte“. Nach einer Woche vertagte sich der Gerichtshof und trat erst am 29. Mai 1962 wieder zusammen, um sein Urteil zu verlesen: Das Todesurteil wurde bestätigt. Das Gnadengesuch, das Eichmann noch am selben Tag bei Staatspräsident Jizchak Ben Zwi einreichte – nach Arendt „vier handgeschriebene Seiten, ausgefertigt ›nach Instruktion durch meinen Anwalt‹“ – beschied dieser am 31. Mai 1962 abschlägig. Wenige Stunden später, um Mitternacht, wurde Eichmann im Gefängnis von Ramla hingerichtet. Weder Servatius noch sein Assistent Dieter Wechtenbruch weilten zu dieser Zeit noch in Israel.[6]

1979 verkaufte Servatius seine Unterlagen zum Eichmann-Prozess an das Bundesarchiv.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hubert Seliger: Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-2360-7, S. 553.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Robert Servatius – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Yeshayahu A. Jelinek: Deutschland und Israel 1945–1965. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-56764-0, S. 341. Auf: Books.Google.de.
  2. Robert Pendorf: Der Verteidiger Eichmanns. Auf: Zeit.de. 5. Mai 1961.
  3. 6 | The appointment of defence counsel - 7 | The Ben-Gurion government and the Eichmann affair. Auf: https://catalog.archives.gov.il/en/chapter/list-documents/
  4. Werner Renz: NS-Verbrechen und Justiz. Eine Einführung. In: Werner Renz (Hrsg.): Interessen um Eichmann. Israelische Justiz, deutsche Strafverfolgung und alte Kameradschaften. Campus, Frankfurt a. M. 2012, S. 27 f. Auf: Books.Google.de.
  5. Willi Winkler: Adolf Eichmann und seine Verteidiger. Ein kleiner Nachtrag zur Rechtsgeschichte. In: Adolf Eichmann vor Gericht. Der Prozess in Jerusalem. Einsicht 05. Bulletin des Fritz Bauer Instituts. Frankfurt/M. 2011, S. 33 ff. PDF, abgerufen am 21. Februar 2015.
  6. Hannah Arendt: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. Aus dem Amerikanischen von Brigitte Granzow. Von der Autorin durchgesehene und ergänzte deutsche Ausgabe. München Piper 1964. Kapitel XV. S. 294–297, PT441 books.google