Rottmeister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Rottmeister der Landsknechte in einem deutschen Ständebuch von 1568

Als einen Rottmeister (auch Rottenmeister)[1] bezeichnet man im deutschen Sprachraum

  • in einigen früheren deutschen Landespolizeien einen niederrangigen Polizisten. Der Polizei-Rott(en)meister war nicht zwingend der Anführer der Polizeirotte. In der Kommunalpolizei der napoleonischen Ära des Königreichs Bayern war Rottmeister (sic) ein Unterführerrang; er rangierte vor dem Polizei-Korporal und dem gemeinen Polizeidiener, doch hinter dem Polizei-Offizianten. In den großstädtischen Schutzmannschaften des Großherzogtums Hessen-Darmstadt wurden die den Schutzmännern vorgesetzten Rottmeister im Jahr 1889 in Wachtmeister umbenannt. In der Bayerischen Landespolizei war Rottenmeister, von 1922 bis 1933, der drittniederste Polizeidienstgrad, vergleichbar etwa dem Gefreiten. Zwischen 1936 und 1945 verlieh die deutsche Ordnungspolizei den Dienstgrad Rottwachtmeister an Polizisten mit mehr als vier Dienstjahren. Er war mit dem SS-Rottenführer bzw. dem Obergefreiten gleich auf. In der Republik Baden war Rottenmeister (sic) der höchste Mannschaftsgrad der landeseigenen Ordnungspolizei (1923–1936); er rangierte vor dem Streifenmeister und dem Polizeimann, doch hinter dem Polizei-Wachtmeister.
  • den Aufseher einer Unterabteilung der Bürgerwehr, in früherer Zeit. In Kriegsjahren wurden die Bürger einer Stadt üblicherweise in Rotten eingeteilt (als Rottgesellen). Der Stadtrat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr (s. u.), hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und Aufwartungen ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen.

Der Rottmeister ist nicht mit dem ehemaligen Offiziersdienstgrad Rittmeister zu verwechseln.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Rottmeister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Januar 2021, abgerufen am 15. Januar 2021.
  2. Johann Gustav Droysen: Beiträge zur Geschichte des Militärwesens in Deutschland während des dreißigjährigen Krieges, Hannover 1875, S. 55–57