Ruhezeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ruhezeit steht für:

  • im Arbeitsrecht die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, siehe Erholungszeit und Arbeitszeit
  • den Teil des Jahres, in dem eine mehrjährige Pflanze nicht wächst, siehe Vegetationsperiode
  • die für LKW-Fahrer vorgeschriebenen Pausen ihrer Lenkzeiten, siehe Lenk- und Ruhezeiten
  • die Dauer der Lagerung von Toten in Gräbern, üblicherweise 20 bis 25 Jahre, je nach Friedhofssatzung, siehe Totenfürsorge.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen