Ruhezeit
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Ruhezeit steht für:
- im Arbeitsrecht die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, siehe Erholungszeit und Arbeitszeit
- den Teil des Jahres, in dem eine mehrjährige Pflanze nicht wächst, siehe Vegetationsperiode
- die für LKW-Fahrer vorgeschriebenen Pausen ihrer Lenkzeiten, siehe Lenk- und Ruhezeiten
- die Dauer der Lagerung von Toten in Gräbern, üblicherweise 20 bis 25 Jahre, je nach Friedhofssatzung, siehe Totenfürsorge.
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