Süßreserve

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Süßreserve ist speziell behandelter, lagerfähig gemachter Traubenmost zur nachträglichen Süßung von Wein. Der tatsächliche Alkoholgehalt der Süßreserve darf 8 g/l nicht überschreiten. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Anreicherung des Mostes vor der Gärung zur Anhebung des Alkohols (Chaptalisation) und der Süßung des Weines als Maßnahme zur Erzielung von Harmonie mittels der Süßreserve.

[Bearbeiten] Literatur

  • Friedrich Schmitthenner: Das Süsshalten von Wein durch Entkeimung und das Süssen von Wein mit sterilen Most im Lichte des Weingesetzes von 1909. Seitz-Werke, Kreuznach um 1920
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