Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

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Sachsen-Coburg
Sachsen-Gotha
Wappen Flagge
Wappen Sachsen-Coburg-Gothas Flagge Sachsen-Coburg-Gothas 1911-1920
Lage im Deutschen Reich
Lage von Sachsen-Coburg-Gotha im Deutschen Reich
Landeshauptstadt Coburg, Gotha
Regierungsform Monarchie, Republik
Staatsoberhaupt Herzog (bis 1918)
Dynastie Wettiner / Ernestiner
Bestehen 1826-1920
Fläche 562 km² (Coburg)
1415 km² (Gotha)
Einwohner 74.818 (Coburg)
182.359 (Gotha)
Bevölkerungsdichte 133/129 Einwohner/km²
Aufgegangen in Freistaat Coburg
Freistaat Sachsen-Gotha
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen CG
Karte
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Grün = Sachsen-Coburg und Gotha,
Grau = Übrige thüringische Staaten

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Es wurde zuerst durch Herzog Ernst I. in Personalunion regiert, die 1852 unter Herzog Ernst II. zu einer Realunion ausgeweitet wurde.[1] Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat.[2]

Geschichte

Das Herzogtum entstand gemäß einem Schiedsspruch König Friedrich Augusts II. von Sachsen mit dem Vertrag zu Hildburghausen vom 12. November 1826 zur umfassenden Neugliederung der Ernestinischen Herzogtümer. Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg tauschte der Herzog von Sachsen-Hildburghausen sein Herzogtum mit Sachsen-Altenburg. Die Linie Sachsen-Meiningen bekam Sachsen-Hildburghausen und von Sachsen-Coburg-Saalfeld den Saalfelder Landesteil sowie das Amt Themar und die Orte Mupperg, Mogger, Liebau und Oerlsdorf. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt dafür das Herzogtum Sachsen-Gotha, von Sachsen-Hildburghausen die Ämter Königsberg und Sonnefeld und von Sachsen-Meiningen die Güter Callenberg und Gauerstadt.

Landesherr Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt zudem nach dem Wiener Kongress als Entschädigung für die den Verbündeten beim Kampf gegen Frankreich geleistete Hilfe 1816 das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe zugesprochen. Aufgrund der großen Entfernung zu Coburg und der Unruhen infolge des Hambacher Festes verkaufte der Herzog das Fürstentum 1834 an Preußen.

Das neu entstandene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war zunächst ein Doppelherzogtum, das vom Haus Sachsen-Coburg und Gotha in Personalunion regiert wurde, aber nur eine Stimme im Bundesrat hatte. Die Errichtung eines Einheitsstaates war 1826 versäumt worden. Nach dem Staatsgrundgesetz von 1852 waren die Herzogtümer in Realunion verbunden.[3] Das Doppelherzogtum war dann ein quasiföderaler Einheitsstaat.[4] Spätere Versuche zur Verschmelzung der Herzogtümer scheiterten 1867, weil der Gothaer Landtag nicht die hohen Coburger Landesschulden übernehmen wollte, und 1872, als die Vereinigungsfrage mit der Domänenfrage verbunden werden sollte.

Es gab mit Gotha und Coburg zwei Residenzstädte. Deshalb zog der gesamte herzogliche Hof mit dem Hoftheater zweimal jährlich um: von Coburg nach Gotha und zurück. Für das Hoftheater existierten daher zwei nahezu identische Spielstätten, welche gleichzeitig 1840 in Gotha (im Zweiten Weltkrieg zerstört) und Coburg (heute Landestheater Coburg) errichtet wurden. Neben den Residenzschlössern Friedenstein in Gotha sowie Ehrenburg in Coburg benutzte die herzogliche Familie noch das Schloss Reinhardsbrunn bei Gotha sowie die Schlösser Callenberg und Rosenau bei Coburg.

Nur das Herzogtum Gotha gehörte neben den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und vor allem dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zu den Erhalterstaaten der Universität Jena. Es hatte auch ein eigenes Landgericht, während das für das Herzogtum Coburg zuständige in Meiningen war.

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha erhielt am 3. Mai 1852 ein Staatsgrundgesetz, welches wesentliche Teile der Grundrechte aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung übernommen hatte. Es trat 1834 dem Deutschen Zollverein, 1866 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Im Bundesrat in Berlin, wo es eine Stimme hatte, unterhielt es seinen eigenen Bevollmächtigten und ließ sich erst ab 1913, wie die meisten anderen thüringischen Staaten, durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vertreten.

Nach dem Ende der Monarchie 1918 entstanden aus den beiden Landesteilen die Freistaaten Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Nach einer Volksabstimmung am 30. November 1919 vereinigte sich der Freistaat Coburg am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern und am 1. Mai des selben Jahres ging der Freistaat Gotha im neuen Land Thüringen auf.

Wappen

Blasonierung: Das Wappen ist fünfmal geteilt und dreimal gespalten mit Mittelschild auf dem Schnittpunkt des sechsten, siebenten, zehnten und elften Feldes. In den Feldern:

  • Herzschild (Feld 5): Neunmal von Schwarz und Gold geteilt. (Stammwappen der Wettiner, Ernestinische Linie und Kleines Staatswappen von Sachsen-Coburg-Gotha)
  • Feld 1: In Gold ein schwarzer Löwe. (Herzogtum Jülich, Erbanspruch)
  • Feld 2: In Rot eine goldene Lilienhaspel mit acht Lilien, belegt mit einem weißen Herzschild. (Herzogtum Kleve, Erbanspruch)
  • Feld 3: In Silber ein goldgekrönter roter Löwe mit Doppelschweif. (Herzogtum Berg, Erbanspruch)
  • Feld 4: In Rot drei goldene Seeblätter (2:1). (Herzogtum Engern, verfremdet, Erbanspruch)
  • Feld 5: In Rot ein steigendes silbernes Ross. (Herzogtum Westfalen, Erbanspruch)
  • Feld 6: In Schwarz ein goldener Löwe. (Herzogtum Coburg)
  • Feld 7: In Blau ein siebenmal von Silber und Rot geteilter Löwe mit goldener Krone. (Landgrafschaft Thüringen und Herzogtum Gotha)
  • Feld 8: Im geteilten Feld rechts in Gold auf grünem Dreiberg ein schwarzer Hahn mit rotem Kamm, links in Rot eine silberne Säule, darauf eine goldene Krone. (Rechts: Gefürstete Grafschaft Henneberg - Links: Herrschaft Römhild im Kreis Hildburghausen)
  • Feld 9: In Blau ein linksgewendeter silberner Adler. (Grafschaft Mühlingen)
  • Feld 10: Gespalten von Silber und Blau, belegt von einem goldbekrönten Löwen in verwechselter Tinktur. (Fürstentum Lichtenberg in der Pfalz)
  • Feld 11: In Blau ein goldgekrönter goldener Adler. (Pfalzgrafschaft zu Sachsen)
  • Feld 12: In Schwarz ein goldener Adler (Pfalzgrafschaft Thüringen)
  • Feld 13: In Gold zwei blaue Pfähle. (Markgrafschaft Landsberg)
  • Feld 14: In Silber drei rote Seeblätter (2:1). (Grafschaft Brehna im Kreis Bitterfeld)
  • Feld 15: Im mit zehn roten Herzen bestreuten Feld ein schwarzer Löwe mit roter Krone. (Grafschaft Orlamünde)
  • Feld 16: In Blau ein von Gold und Silber geteilter Löwe. (Herrschaft Pleißen)
  • Feld 17: In Silber eine rote Rose mit goldenem Butzen und grünen Kelchblättern. (Burggrafschaft Altenburg in Thüringen)
  • Feld 18: In Silber drei blaue Balken. (Herrschaft Eisenberg im Kreis Stadtroda).
  • Feld 19: In Gold ein 21mal in drei Reihen von Silber und Rot geschachter Balken. ( Grafschaft Mark in Westfalen, Erbanspruch)
  • Feld 20: In Silber drei rote Sparren. (Grafschaft Ravensberg in Westfalen, Erbanspruch)
  • Feld 21: In Gold ein silberner Schräglinksbalken, beseitet oben rechts von einem linksgewendeten schwarzen Raben. (Herrschaft Ravenstein in Nordbrabant, Erbanspruch)
  • Feld 22: In Blau ein linksgewendeter silberner Löwe. (Herrschaft Tonna im Kreis Gotha)
  • Feld 23: Rot. (Regalienfeld)

Die Landesfarben waren Grün und Weiß. Die Landesflagge war horizontal grün-weiß-grün-weiß gestreift.

Politik

Es bestand für jedes Herzogtum ein eigener Landtag (11 Mitglieder im Coburger Landtag und 17 Mitglieder in Gotha), die durch Zusammentritt einen gemeinschaftlichen Landtag bilden konnten. Für die beiden Herzogtümer gab es zwar ein Staatsministerium in Gotha, dieses hatte aber zwei nahezu unabhängige Ministerialabteilungen in Coburg und Gotha. Der Staatsminister leitete die Gothaer Ministerialabteilung und war verantwortlich für die gemeinsamen Staatsangelegenheiten sowie die Wirtschafts- und Gewerbepolitik, das Justizwesen und die Durchführung der Reichsgesetze. In Coburger Landesangelegenheiten, wie beispielsweise das Kommunalwesen, die Polizeiaufgaben, Kirche und Schule sowie Vermögensverwaltung und Finanzen, aber auch bis 1891 in Hofangelegenheiten konnte er nicht eingreifen. Die Finanzen beider Herzogtümer blieben grundsätzlich getrennt. Über einen gemeinschaftlichen Etat wurden vor allem die finanziellen Beziehungen zum Reich abgewickelt und die gemeinschaftlichen Aufgaben bestritten. Zuschüsse aus beiden Landesetats erfolgten im Verhältnis 7:3 zwischen Gotha und Coburg.

Weitere Daten

Herzogtum Sachsen-Gotha
Herzogtum Sachsen-Coburg
Herzogtum Sachsen-Coburg, Exklave Königsberg in Franken
Fürstentum Lichtenberg

Herzogtum Gotha

  • Bevölkerung: 112.417 (1865), 141.446 (1885), 182.359 (1910)

Volkenroda, Körner, Klein-Keula, Menteroda, Hohenbergen, Pöthen, Obermehler
Nazza, Ebenshausen, Frankenroda, Hallungen
Neukirchen, Lauterbach
Werningshausen
Neuroda, Trassdorf, Kettmannshausen

Herzogtum Coburg

Außerdem bis 1834 das Fürstentum Lichtenberg

Größte Städte

Städte mit über 5.000 Einwohnern im Jahr 1910:

Stadt Einwohner
1. Dez. 1910
Gotha 39.553
Coburg 23.789
Zella und Mehlis 12.315
Neustadt bei Coburg 7.977
Waltershausen 7.536
Ohrdruf 6.504

Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha

Staatsminister von Sachsen-Coburg und Gotha

Literatur

  • Carl-Christian Dressel: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800 - 1826 im Vergleich. Duncker & Humblot Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12003-1.
  • Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. Druckhaus und Vesteverlag A. Rossteutscher, Coburg 1969
  • Ulrich Hess, Geschichte Thüringens 1866 bis 1914, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5.
  • Johann B. Homann: Die Herzogtümer Gotha, Coburg und Altenburg 1729, Historische Karte: Tabula Geographica Principatus Gotha, Coburg, Altenburg, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, Reprint 1757/1999, ISBN 3-929000-78-4.
  • Augenzeugenberichte: Das Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Infanterieregiment 1866, Band 11 - Schlacht bei Langensalza 1866, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2002, ISBN 3-936030-10-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923, S. 2-3
  2. Carl-Christian Dressel: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800 - 1826 im Vergleich, S. 532.
  3. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 223
  4. Georg Jellinek: Die Lehre von den Staatenverbindungen. Wien 1882, S. 208 ff.