Sachtext

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Mit dem Begriff Sachtext (auch Gebrauchstext, pragmatischer, logischer, expositorischer oder funktionaler Text genannt) wird jeder Text bezeichnet, dessen Intention (Absicht) es in der Regel ist, Fakten zu liefern und (z. B. in der Zeitung oder anderen Medien) über Dinge zu informieren.

[Bearbeiten] Intentionen

Intentionen für Sachtexte sind

  • informativ/informierend/darstellend: Ein Sachverhalt wird beschrieben, der Leser wird über einen Sachverhalt/über Tatsachen informiert (Beispiel: Bericht, wissenschaftliche Publikation),
  • expressiv: Der Leser wird über die eigene Situation des Autors informiert (Beispiel: Selbstmitteilung),
  • kommentierend: Dem Leser wird eine Meinung zu einem Sachverhalt mitgeteilt (beispielsweise: Kommentar/Zeitungsartikel),
  • appellativ/appellierend: Es wird versucht, den Leser zu einem bestimmten Verhalten aufzufordern/einer bestimmten Haltung zu bewegen (beispielsweise: Rede, Wahlprogramm),
  • argumentativ/argumentierend: Eine Meinung wird geäußert, der Leser soll davon mit Argumenten überzeugt werden (zum Beispiel: Erörterung/Stellungnahme) sowie
  • normativ/normierend: Es wird definiert, Regeln werden festgelegt; der Leser wird veranlasst, bestimmte Regeln einzuhalten (zum Beispiel: Norm, Gesetz, Hausordnung).

[Bearbeiten] Textsorten

(Weitere) Sachtextformen beziehungsweise -sorten sind

Häufig werden mit einem Sachtext mehrere Absichten gleichzeitig verfolgt; ein solcher Text wird als Mischtext bezeichnet.

Ein auf die wesentlichen Aspekte verkürzter Text wird als Kurzfassung, Zusammenfassung respektive Exzerpt bezeichnet, bei künstlerischen Werken im Allgemeinen als Inhaltsangabe.

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