Salary Cap

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Dieser Artikel beschreibt allgemein den Salary Cap. Zu den speziellen Regelungen in der US-amerikanischen Basketball-Profiliga NBA, siehe Salary Cap (NBA)

Als Salary Cap bzw. Gehaltsobergrenze bezeichnet man eine in einzelnen Berufen gebräuchlichen Höchstlohn (auch Maximallohn genannt). Üblich sind Salary Caps vor allem im nordamerikanischen Profisport. Infolge der zunehmenden finanziellen Ungleichgewichte werden inzwischen jedoch auch Gehaltsobergrenzen für europäische Sportligen diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zweck von Salary Caps

Ziel dieser Beschränkung ist es einerseits, Gehaltskosten zu kontrollieren und andererseits, finanzielle Ausgeglichenheit zwischen den Klubs zu ermöglichen. So können finanziell schlecht bestückte Klubs trotz geringerem finanziellem Ausgabeverhalten in der Liga konkurrenzfähig bleiben.

[Bearbeiten] Salary Caps im US-Sport

In den Sportarten American Football, Basketball, Eishockey und Fußball gibt es finanzielle Obergrenzen für Spielergehälter pro Team. Die Salary Cap der National Football League (NFL) für 2006/2007 beträgt ca. 102 Mio. US-Dollar (2004: 80,5 Mio. US-Dollar), für die National Basketball Association (NBA) belief sie sich im Jahr 2006 auf 53,135 Millionen US-Dollar (2002: 40,2 Mio. US-Dollar), in der National Hockey League (NHL) beläuft sich der Betrag 2010/11 auf 59,4 Mio. US-Dollar (05/06: 39 Mio. US-Dollar; 06/07: 44 Mio. US-Dollar; 07/08: 50,3 Mio. US-Dollar, 09/10: 56,8 Mio. US-Dollar) und in der Major League Soccer (MLS) für 2009 auf 2,3 Mio. US-Dollar.

Die Salary Caps werden in Verhandlungen zwischen Spieler- und Liga-Vertretern als sogenanntes Collective Bargaining Agreement (CBA) ermittelt. Dies führte in den letzten Jahren vermehrt zu sogenannten Lockouts.

[Bearbeiten] Salary Caps im europäischen Sport

Als Folge der zunehmend ansteigenden Gehälter von Fußballprofis erwägen auch verschiedene europäische Ligen sowie die G-14 die Einführung eines Salary Caps. Einem Vorschlag des FC Bayern München zufolge soll von der EU-Kommission europaweit eine Regelung beschlossen werden, derzufolge maximal 50 Prozent des gesamten Einkommens eines Klubs in Spielergehälter investiert werden dürfen.

Allerdings scheint fraglich, ob die Europäische Union hierzu Regelungen beschließen kann, da sie im Bereich der Sportpolitik über keine besonderen Kompetenzen verfügt.

[Bearbeiten] Siehe auch

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