Schatz

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Dieser Artikel erläutert den wertvollen Fund; zu anderen Bedeutungen siehe Schatz (Begriffsklärung).

Nach deutschem Recht ist ein Schatz oder auch Schatzfund eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund, es sei denn es gilt das Schatzregal, das sich auf archäologische Funde bezieht.

Allgemeinsprachlich versteht man unter einem Schatz eine (nicht unbedingt verborgen liegende) Ansammlung großer Sach- oder Vermögenswerte, meist in Form von Schmuck, Juwelen oder Münzen, z. B. einen Kronschatz. Im übertragenen Sinne lassen sich auch ideelle Werte und überhaupt all das, was von der Allgemeinheit oder von einem Einzelnen als ganz besonders wertvoll geschätzt wird (auch etwa eine Person, daher der Kosename), als Schatz bezeichnen.

[Bearbeiten] Sagenhafte Schätze – Fiktion, Literatur, Filme

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Piraten kämpfen um einen Schatz (Illustration aus Howard Pyle's Book of Pirates, 1903)

[Bearbeiten] Siehe auch

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[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Schatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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