Schirmherr

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Als Schirmherr/Schirmherrin oder (in der Schweiz) Patron, gelegentlich auch Protektor, wird im heutigen Sprachgebrauch eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt.

Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einem Image-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiver Werbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Schirmherrschaft ist jedoch – anders als Werbung oder auch Sponsoring – üblicherweise nicht mit Geldflüssen verbunden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historisches

Nach Grimm, der das Wort synonym zu Patronus gebraucht, ist ein Schirmherr eine Person, "der den schutz über eine stadt, land, und dergleichen oder über eine person ausübt". [1]

Im Mittelalter war ein Schirmherr ein Adeliger, der unter Bezahlung des Schirmgeldes [2] einer sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Gruppe militärischen Schutz gewährte. Beispielsweise konnte dies ein Kloster sein, dessen Wehrfähigkeit beschränkt war, aber auch eine Zunft oder die jüdische Gemeinschaft (siehe Schutzjude) eines bestimmten Gebietes.

Dieser Schutz wurde aber nicht immer wirklich geleistet, bzw. konnte die Form von reinen Schutzgeldzahlungen annehmen.[3]

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Grimm WB. Bd. 15.
  2. Grimm. WB. Bd 15. Sp. 219.
  3. Finanzlexikon

[Bearbeiten] Weblinks

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