Schmelzkäse

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Verschiedene Sorten Schmelzkäse in Scheiben und als Streichkäse

Schmelzkäse ist ein weiterverarbeitetes Produkt aus verschiedenen Käsesorten. In Deutschland sind Schmelzkäse nach der Käseverordnung (KäseVO) Erzeugnisse, die mindestens zu 50 Prozent, bezogen auf die Trockenmasse, aus Käse, auch unter Zusatz anderer Milcherzeugnisse, durch Schmelzen unter Anwendung von Wärme, auch unter Verwendung von Schmelzsalzen, und Emulgieren hergestellt sind. [1] Zur Herstellung wird Käse gerieben, mit Schmelzsalzen und Wasser gemischt und bis zur Verflüssigung erhitzt. Dann wird die Käsemasse in Formen gefüllt und abgekühlt, bis sie sich wieder verfestigt.

Erstmals produziert wurde Schmelzkäse 1911 von dem Schweizer Walter Gerber in Thun. Die 1892 in Wangen im Allgäu gegründete Käse- und Buttergroßhandlung Gebrüder Wiedemann brachte 1922 unter der Schutzmarke Adler den ersten deutschen Schmelzkäse auf den Markt. Etwa zur gleichen Zeit errichtete der Franzose Léon Bel (Fromageries Bel) im französischen Lons-le-Saunier das erste Werk zur Herstellung von Schmelzkäse (La vache qui rit, Kiri). Die Marke Alma hat 1925 in Österreich begonnen, Schmelzkäse herzustellen und ist damit die älteste Schmelzkäsemarke Österreichs.

Es gibt Schmelzkäse mit Sortennamen, der aus nur einer Käsesorte erzeugt wird und solchen ohne Sortennamen, dessen Ausgangsmaterial aus mehreren gemischten Käsesorten besteht. Häufig werden noch Gewürze, Kräuter oder andere Zutaten wie Pilz- oder Schinkenstückchen beigemischt. Gehandelt wird Schmelzkäse häufig in Form kleiner dreieckiger Scheibensegmente (streichfähig) in Alufolie oder als quadratische Scheiben (schnittfest) mit Trennblättern in Kunststofffolie vakuumiert verschweißt.

Schmelzkäse wird gerne zum Überbacken von belegten Toasts und als Auflage für Cheeseburger verwendet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abschnitt 2 § 13 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930)
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