Schrägaufzug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Qualität allgemein siehe Diskussion:Schrägaufzug Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.
Schrägaufzug Hohenwerfen in Österreich
Schrägaufzug an der Schattenbergschanze in Oberstdorf

Die offizielle Bezeichnung für den Schrägaufzug lautet Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn. Schrägaufzüge funktionieren in den meisten Fällen wie konventionelle Vertikal-Aufzüge und dienen wie sie auch zur Überwindung einer Höhendistanz.

Früher wurden unter dem Begriff Schrägaufzug eine Vielzahl verschiedener Aufstiegshilfen mit unterschiedlichsten sicherheitstechnischen Anforderungen und Einsatzzwecken (z. B. Bau- und Möbelaufzüge, Treppenlifte, Standseilbahnen, Schiffshebewerke etc.) zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Definition

Durch die Einführung der europäischen Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge) ist der Begriff "Schrägaufzug" auf europäischer Ebene klar definiert. Demnach ist ein Schrägaufzug ein Beförderungsmittel, das, von Seilen oder Ketten gezogen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und das sich zwischen Führungsschienen, die mit einem maximalen Winkel zwischen 15° und 75° gegen die Senkrechte geneigt sind (dies entspricht einer Steigung zwischen 373 % maximal und 27 % minimal), ohne Beschränkung des Fahrwegs bewegt (europäische Norm für Schrägaufzüge - prEN 81-22).

[Bearbeiten] Juristische Abgrenzung

Juristisch gesehen liegt der wesentliche Unterschied zwischen einem Schrägaufzug und einer typischen Standseilbahn in der jeweils anzuwendenden Richtlinie:

  • Schrägaufzug - Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge), dient dazu, Gebäude und Bauten dauerhaft zu bedienen
  • Standseilbahn - Seilbahnrichtlinie (Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr), dient der öffentlichen Personenbeförderung.

Für den Benutzer ist oft kaum erkennbar, ob er rechtlich gesehen mit einem Schrägaufzug oder mit einer typischen Standseilbahn fährt. Im allgemeinen Sprachgebrauch bleibt weiter der Schrägaufzug außerhalb von Gebäuden eine Sonderform der Standseilbahn. Dies gilt vor allem auch für historische Standseilbahnen.

[Bearbeiten] Technik

Die Neigung kann jeden beliebigen Winkel zwischen 15° und 75° aufweisen. Auch Neigungsänderungen sind möglich. Um den Neigungswechsel auszugleichen, werden Niveauregelungen eingesetzt, die den Fußboden stets waagrecht halten. Dabei wird der Boden während der Fahrt elektrisch oder hydraulisch verstellt - oder die Kabine fährt auf zwei versetzten Schienen, so dass durch die Lage der Räder die waagrechte Neigung der Kabine auch über Neigungsänderungen beibehalten wird (siehe Minifunic).

Um den Strombedarf dieser Systeme möglichst niedrig zu halten wird bei Schrägaufzügen meist ein Gegengewicht eingesetzt. Auch Schrägaufzüge, auf deren Schienen zwei Aufzugkabinen verkehren, sind möglich. Die Anordnung des Antriebes kann sowohl oben wie auch unten erfolgen.

[Bearbeiten] Listen von Schrägaufzügen (unvollständig)

Schrägaufzug in Deva (Rumänien)

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Schrägaufzüge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Blue Mountain - Erlebniswelt. In: Australien Journal :: Reisen - Abenteuer - Wissen. Abgerufen am 20. September 2009.
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen