Schriftlichkeit

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Schriftlichkeit bezeichnet als Gegenbegriff zur Mündlichkeit:

  • allgemein die Geschriebene Sprache
  • schriftliche Kommunikation und Informationsspeicherung als kulturelle Entwicklungsstufe, siehe Literalität
  • bei Gerichtsverhandlungen das schriftliche Vorbringen, siehe Schriftsatz.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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