Schwarzburger Unterherrschaft

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Als Schwarzburger Unterherrschaft wurden mehrere Gebietsteile in Nordthüringen bezeichnet. Sie gehörten seit dem 14. Jahrhundert zu den Besitzungen der Grafen von Schwarzburg und somit zunächst zur Grafschaft Schwarzburg. Im Jahr 1571 wurde diese gemäß dem Vertrag von Speyer geteilt.

Neu entstanden sind damals die Grafschaften Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Frankenhausen in Nordthüringen, die gemeinsam die Schwarzburger Unterherrschaft bilden und die Grafschaft Schwarzburg-Oberherrschaft, welche 1574 in die Grafschaften Schwarzburg-Arnstadt im Westen und Schwarzburg-Rudolstadt im Osten geteilt wurde.

Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Der Westen der Unterherrschaft kam zur Grafschaft Schwarzburg-Sondershausen, während das östliche Schwarzburg-Frankenhausen zur Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt kam.

Zugehörige Gebiete

Die Ämter Kelbra und Heringen in Nordthüringen waren zwischen 1419 und 1815 im gemeinschaftlichen Besitz der Grafen von Schwarzburg (ab 1599 Schwarzburg-Rudolstadt) und Grafen zu Stolberg (ab 1706 Stolberg-Roßla) unter Lehnsoberherrschaft der albertinischen Wettiner (späteres Kurfürstentum Sachsen).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  • Territorialverteilung um 1700, Entwurf Dr. H. Herz (auf der Grundlage der Gemeindegrenzenkarte von Thüringen), Thür. Historische Kommission, 1937

Literatur