Schweizer Presserat
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Der Schweizer Presserat ist die Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen in der Schweiz.
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[Bearbeiten] Geschichte
Der Schweizer Presserat wurde 1977 vom Verband der Journalistinnen und Journalisten - heute Impressum - als Stiftung gegründet. Im Jahr 2000 traten die Konferenz der Chefredaktoren und die Gewerkschaft Comedia der Stiftung bei.
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Der Presserat besteht aus 21 Mitgliedern. Das Präsidium hat momentan (Stand August 2006) der Rechtsanwalt und Publizist Peter Studer inne. Ihm stehen die Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever und Esther Diener-Morscher, beide Journalistinnen, zur Seite. Von den weiteren 18 Mitgliedern sind zwölf Journalisten und sechs sind Publikumsvertreter, die keine Medienberufe ausüben.
Jedes Geschlecht muss mit mindestens 8 Sitzen vertreten sein. Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Schweizer Presserat sind nicht wählbar. Die Funktionäre im Presserat werden ihrerseits durch den Stiftungsrat beaufsichtigt.
[Bearbeiten] Funktion
Der Presserat überwacht in der Schweizer Medienlandschaft folgende Punkte:
- Wahrheitssuche
- Informationsfreiheit
- Meinungspluralismus (verschiedene Meinungen müssen vertreten sein)
- Trennung von Fakten und Kommentar
- Berichtigungspflicht
- und diverse andere Punkte
Allgemein formuliert gibt der Presserat Vorschläge ab, wie die Konsumenten (Leser, Hörer, Zuschauer, etc.) mit korrekten und unvoreingenommenen Informationen versorgt werden sollen.
[Bearbeiten] Rechtliche Grundlagen
Der Schweizer Presserat hat keinerlei rechtlichen Einflussmöglichkeiten. Er kann keine Publikation verbieten, sondern nur Empfehlungen abgeben. Jedoch gibt sich ein Medienunternehmen, welches sich nicht nach den Beschlüssen des Presserats richtet, nicht gerade vertrauenswürdig der Öffentlichkeit gegenüber.
[Bearbeiten] Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten
Der Schweizer Presserat hat die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (vergl. Pressekodex) herausgegeben.

