Hallenbad

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Hallenbad in Berlin-Mitte, 1951

Ein Hallenbad ist ein in geschlossenen Räumen angelegtes Schwimmbad.

Für die Benutzung der Anlagen wird normalerweise eine Gebühr erhoben, wobei diese bei den meisten kommunalen Bädern nicht kostendeckend ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausstattung

Öffentliche Hallenbäder bestehen im allgemeinen aus folgenden Raumgruppen:

  • Schwimmhalle mit einem oder mehreren Schwimmbecken (z. B. Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken, gelegentlich auch ein Sprungbecken) und den Beckenumgängen
  • Nebenräume für den Badegast (etwa Foyer, Umkleiden, Toiletten, Duschen, oftmals auch gastronomische Einrichtungen)
  • Nebenräume für das Personal (etwa Personalumkleiden)
  • Nebenräume für die Technik (vor allem für die Wasseraufbereitung)

Einige Hallenbäder sind auch als Erlebnis- oder Wellnessanlagen mit Sauna, Dampfbad, Solarien, Wasserrutschen, künstlichen Tropenlandschaften, Sprungturm, Tauchbecken, Fitnessbereichen und Wellenbecken eingerichtet.

[Bearbeiten] Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen werden vor allem die Becken von Aufsichtspersonen überwacht.

Der Materialwahl für sicherheitsrelevante Bauteile (Deckenabhängungen) sollte bereits bei der Planung eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden (Spannungsrisskorrosion).[1]

[Bearbeiten] Quellen

  1. M. Faller und P. Richner: Sicherheitsrelevante Bauteile in Hallenbädern, Schweiz. Ing. Arch. 2000 (16), S. 364-370.(online (3.7MB))

[Bearbeiten] Literatur

KOK-Richtlinien für den Bäderbau; Koordinierungskreis Bäder (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Deutscher Schwimmverband e. V., Deutscher Sportbund e. V.)

[Bearbeiten] Siehe auch

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