Fracht

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Fracht ist das Entgelt für den gewerblichen Gütertransport und Teil der Transportkosten. Zu diesen gehören neben der Fracht das Rollgeld (Hausfracht), eventuelle Verladekosten und -gebühren. Der Begriff „Fracht“ wird auch als Synonym für die zu transportierenden Güter (Frachtgut) bzw. für die Ladung verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vertragliche und gesetzliche Regelungen

Im Frachtgeschäft verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Frächter (Versender), das Frachtgut gegen Zahlung des Frachtlohnes mit eigenen Mitteln an einen bestimmten Ort zu befördern (zu verfrachten) (HGB §407).

Nach dem Grundsatz „Warenschulden sind Holschulden“ verpflichtet ein Kaufvertrag den Verkäufer lediglich dazu, die Ware am Erfüllungsort bereitzustellen. Für den weiteren Transport und die Übernahme der Kosten ist der Käufer verantwortlich. Oft werden die Beförderungskosten aber gesondert geregelt, beispielsweise durch die Festlegung von Lieferbedingungen oder durch eine INCOTERMS-Klausel.

Der Ort, ab dem der Käufer die Frachtkosten übernehmen muss, ist die sogenannte „Frachtbasis“. Er kann vertraglich festgelegt werden und muss nicht mit dem Ort übereinstimmen, von dem tatsächlich geliefert wird. Dies kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn ein Unternehmen von mehreren Werken ausliefert. Ist der Empfangsort bei Vertragsabschluss nicht festgelegt, kann eine „Frachtparität“ vereinbart werden. Dies ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer höchstens die Fracht übernimmt.

Wird die Beförderung einem gewerblichen Transportunternehmen übertragen, liegt ein Frachtgeschäft vor. Dieses ist im vierten Abschnitt des vierten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt, in den Paragraphen 407 ff.

[Bearbeiten] Lumpsum

Das Beförderungsentgelt im Chartergeschäft wird i.d.R. zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Wenn zu einem festen Gesamtbetrag für die Ladung ohne Rücksicht auf das Gewicht oder das Raummaß abgeschlossen wird, spricht man von Pauschalfrachten (lumpsum). Schwere Güter werden meist nach Gewicht abgerechnet, leichte Güter nach dem Rauminhalt in Kubikmetern.[1]

[Bearbeiten] Kalkulation

Im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Kalkulation von Preisen werden Eingangs- und Ausgangsfrachten unterschieden. Eingangsfrachten sind Kosten, die der Lieferant an den Empfänger berechnet. Sie sind für den Empfänger Teil der Bezugskosten und werden auch bei der Bewertung der bezogenen Güter berücksichtigt. Ausgangsfrachten sind Transportkosten, die das Unternehmen selbst an den Kunden berechnet. Sie zählen zu den Versandkosten und werden in der Regel nicht in die Kalkulation der Verkaufspreise einbezogen, sondern gesondert ausgewiesen.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gerd Baumann: Logistische Prozesse. Berufe der Lagerlogistik.

[Bearbeiten] Literatur

  • Nolden, Bizer: Spezielle Wirtschaftslehre Industrie. Stam Verlag, Köln 1997, ISBN 3-8237-1559-3

[Bearbeiten] Weblinks

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