Selbstbehalt

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Selbstbehalt hat mehrere Bedeutungen:

  • das dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassende notwendige Einkommen, siehe Unterhalt;
  • im Versicherungswesen: die Selbstbeteiligung.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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