Sequestrierung

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Sequestrierung oder Sequestration steht für eine

  • Beschlagnahme
  • Zwangsverwaltung
  • Abkapselung eines abgestorbenen, nicht resorbierbaren Gewebsstücks – siehe Sequester (Medizin).
  • Isolation der Mitglieder einer Laienrichterbank (Geschworene), die unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet, wenn der Schuldspruch nicht am letzten Verhandlungstag einstimmig gefällt wird. Hierfür werden die Geschworenen polizeilich überwacht, einzeln, meist in Hotelzimmern, untergebracht und dürfen keinen Kontakt zueinander und zur Außenwelt haben.
  • Einlagerung von Stoffen in Depotgewebe (Fett) – siehe Depoteffekt.
  • intrazellulare Einlagerung von Rezeptoren (u. ä.) nach deren Internalisierung.
  • großtechnische Endlagerung von CO2 nach vorheriger Abscheidung – siehe CO₂-Abscheidung und -Speicherung.
  • Entmineralisierung von Naturfasern wie Baumwolle.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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