Sittlichkeit
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Der Begriff Sittlichkeit beschreibt die Einstellung von Menschen (sozialen Akteuren), das Regelwerk, also die Sitten ihrer menschlichen Gemeinschaft treulich zu befolgen.
[Bearbeiten] Einzelheiten
Ziel der Sittlichkeit ist es, dem Individual-Egoismus Grenzen zu setzen, damit der Gemeinschaft durch eigensüchtige Handlungen Einzelner kein Schaden entsteht. Einem zu detaillierten sittlichen Regelwerk droht oft, dass es sich zeitlichen Veränderungen desto schwerfälliger anpassen kann, aus je mehr Regeln es besteht - Folge: zu viele "gute alte Sitten" werden zu schnell abgelegt, die sittlichkeitsüberbringende ältere Generation verzweifelt angesichts dessen, Kulturpessimismus droht.
Im schlechteren Fall kann eine "offizielle" Sittlichkeit von gesellschaftlichen Entscheidern bewusst repressiv festgelegt werden und die Werteauffassungen einer ganzen Gesellschaftsgruppe beschneiden bzw. deformieren (z. B. der sittliche Katalog für Frauen in fundamentalistischen Gemeinschaften jeglichen Glaubens).
In traditionell männerbestimmten Gesellschaften wird den Frauen stets mehr Sittlichkeit (vor allem sexuelle) abverlangt. Männliche Vergehen gegen die Sittlichkeit (z. B. Bestechlichkeit oder Fremdgehen) werden eher milder geahndet als Unsittlichkeit von Frauen. Die Frauen sind in der gesellschaftlichen Ordnung für das generelle Funktionieren aller basalen Vorgänge des Alltags eher verantwortlich, diese wiederum sind stark abhängig vom Einhalten des sittlichen Kanons. So verbergen sich in dem Begriff Sittlichkeit nicht zufällig Tugenden wie Keuschheit und eheliche Treue, Redlichkeit, Frömmigkeit.
Alle genannten Tugenden sind in im neuzeitlichen Alltag sehr zurück getreten - man könnte daraus folgern, dass in der westlichen, multimoralischen Überfluss- und Mediengesellschaft eine Überarbeitung und Erneuerung ihres sittlichen Kataloges erforderlich ist.
[Bearbeiten] Sittenstrafrecht (Deutschland)
Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wurden bis 1973 unter dem Begriff "Straftaten gegen die Sittlichkeit" die Sexualdelikte aufgeführt, sowohl sexuelle Gewalt- und Missbrauchstaten, als auch Delikte, mit denen die Sexualität auf einen engen, gesellschaftlichen Rahmen beschränkt werden sollte, in erster Linie auf den ehelichen Beischlaf. 1973 wurde dieser Abschnitt in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" umbenannt; in diesen Zeitraum fällt auch die Aufhebung oder Entschärfung rein normativer Strafgesetze, so gegen Homosexualität und Kuppelei (Große Strafrechtsreform)

