Soll (Begriffsklärung)

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Der Begriff Soll bezeichnet

  • in der Ethik eine Schuldigkeit, siehe Pflicht
  • in der kaufmännischen Buchführung bezeichnet Soll immer die linke Seite eines Kontos. Das Gegenstück ist die Haben-Seite.
  • als Soll-Bestand oder Soll-Größe das Gegenstück zum Ist-Bestand bzw. zur Ist-Größe, siehe Inventur, Regelungstechnik
  • im nordostdeutschen Tiefland Kleingewässer in Toteislöchern, siehe Söll (Teich).
  • In einem Gesetz bedeuten „soll“ und „sollen“ gewöhnlich, dass die Behörde einen Ermessensspielraum zur Regelung einer Ausnahme hat.
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