Sozialleistung
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Unter dem Begriff Sozialleistung versteht man die Dienst-, Geld- und Sachleistungen eines Gemeinwesens, die zur Sicherung oder Verwirklichung der Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins aufgebracht werden. Die jeweilige Definition von Leistungen und Grundbedürfnissen ist abhängig von den Wertvorstellungen des jeweiligen Gemeinwesens und obliegt darüber hinaus einem ständigen Wandel.
In einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist der Anspruch auf und der Umfang von öffentlichen Sozialleistungen gesetzlich geregelt. In Deutschland liegt wegen des Föderalismus die Gesetzgebungskompetenz sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene.
- Beispiel: Sozialgesetzbuch = Bundesrecht, Landesblindengeldgesetz = Landesrecht.
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Achinger/Joseph Höffner/Hans Muthesius/Ludwig Neundörfer, Neuordnung der sozialen Leistungen. Denkschrift auf Anordnung des Herrn Bundeskanzlers erbracht, Köln 1955
- Uwe Carstens/Lars Clausen/Frank Osterkamp/Carsten Schlüter-Knauer (Hrsg.), Neuordnung der sozialen Leistungen, Norderstedt 2006, ISBN 3-8334-6477-1
[Bearbeiten] Siehe auch
- Menschenrechte
- Sozialstaat, Sozialstaatsprinzip, soziale Sicherung, Sozialversicherung
- Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld 2, Kriegsopferfürsorge
[Bearbeiten] Links
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