Sozialpädagogische Assistenz

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Der Beruf der sozialpädagogischen Assistentin bzw. des sozialpädagogischen Assistenten, auch als Kinderpfleger/-in bezeichnet, ist ein Ausbildungsberuf in Deutschland. Sozialpädagogischer Assistent(inn)en unterscheiden sich vom Berufsbild der Sozialassistenten.

Die auf zwei oder drei Jahre ausgelegte Ausbildung wird von den Bundesländern individuell geregelt.[1]

Umfang der Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildung umfasst u. a.:

  • Bedeutung der Erziehung für die Persönlichkeitsentwicklung
  • Pädagogische und psychologische Aspekte bei der Arbeit mit Kindern
  • Erkennen gesundheitlicher Störungen bei Kindern
  • Möglichkeiten der Unterstützung von Sprachentwicklung bei Kindern
  • Entstehung und Veränderung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Gruppenprozesse (Kennen und Lenken)
  • Einsatz von Medien für Erziehungsaufgaben

Praktische Übungen und außerschulische Praktika ergänzen den theoretischen Teil der Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regel wird der erfolgreiche Abschluss der Mittleren Reife gefordert. In einigen Bundesländern werden zudem auch Kenntnisse in Hauswirtschaft oder Sozialpflege benötigt.

Zusätzliche Voraussetzungen können sein:

Eine Umschulung für arbeitslose Menschen ist ebenfalls möglich. Dies wird finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit. In Hamburg kann bereits nach 16 Monaten Vorbereitungszeit bei dem ITB-Institut für Training und Beratung an der Externenprüfung teilgenommen werden. Voraussetzung zur Teilnahme:

  • Realschulabschluss

Für Menschen mit internationaler Geschichte:

  • B2 Zertifikat
  • Nachweis oder anerkannte Schulbildung Herkunftsland

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Beispiel: Hamburger Ausbildungsrichtlinien http://hh.juris.de/hh/gesamt/SPABerFSchulAPO_HA_2007.htm#SPABerFSchulAPO_HA_2007_rahmen@1@2Vorlage:Toter Link/hh.juris.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. IfSG-Belehrung beim Gesundheitsamt Hamburg http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254632/