Sparkasse

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Geschäftsgebiete der Sparkassen und Sparkassenverbände in Deutschland (2016)

Eine Sparkasse (englisch savings bank, französisch caisse d’épargne) ist ein Kreditinstitut mit der Aufgabe, breiten Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Geldanlage anzubieten, den Zahlungsverkehr durchzuführen und die örtlichen Kreditbedürfnisse auch der mittelständischen Wirtschaft zu befriedigen.

Allgemeines

Sparkassen dürfen alle Bankgeschäfte mit allen Kundengruppen betreiben und gehören deshalb zu den Universalbanken. Außerdem zeichnet sie ihr Filialnetz aus, das sie zu Filialbanken macht. Die Komposition des Wortes Sparkasse ist historischen Ursprungs und deutet auf ihre ursprüngliche Aufgabe hin, Spareinlagen durch Bareinzahlung in die Kasse entgegenzunehmen. Was Sparkassen von anderen Banken unterscheidet sind die Trägerschaft durch eine Gebietskörperschaft, ihr auf den Bezirk der Gebietskörperschaft beschränktes Geschäftsgebiet und das Gemeinnützigkeitsprinzip. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen bilden in Deutschland einen Teil der Bankengruppe der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und sind in dem im Dezember 1884 gegründeten Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengeschlossen. Er ist ein Interessenverband und besteht als Dachverband insbesondere aus den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden, denen wiederum die jeweiligen Sparkassen angehören. Für die freien Sparkassen gibt es in Deutschland den Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen.

Deutschland

In Deutschland stellen Sparkassen und Landesbanken eine Finanzsäule im Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors dar. Die Sparkassen-Finanzgruppe erreicht, insbesondere aufgrund der hohen lokalen Präsenz und Produktbündelung, in vielen Geschäftsfeldern der Finanzdienstleistungsbranche hohe Marktanteile, in Teilbereichen (Kundenspareinlagen) ist sie sogar Marktführer. Dabei ist die Hamburger Sparkasse mit einer Bilanzsumme von über 38 Mrd. € die größte Sparkasse vor der Sparkasse KölnBonn mit etwa 29 Mrd. € und der Kreissparkasse Köln mit über 24 Mrd. €.

Geschichte

Rechnungsbuch der Spar- und Waisenkasse Salem von 1882

Wann in Deutschland die erste Sparkasse entstand, ist umstritten. Die ersten, artverwandten Vorläufer der Sparkassen hießen nämlich noch „Waisenkassen“ oder „Leihkassen“ wie beispielsweise die 1749 von der Reichsabtei Salem zur Verwaltung von Waisenrenten eingerichtete Kasse. Sparkassen entstanden zumeist im 18. Jahrhundert, um den ärmeren Bevölkerungsschichten eine sichere Möglichkeit zu eröffnen, kleinste Kapitaleinlagen zur Risikovorsorge im Alter oder bei Krankheit verzinslich zurückzulegen. Als sparkassenähnliche Institute galten jedenfalls die Leihbank zu Hanau (gegründet am 10. April 1738 durch Landgraf Wilhelm VIII.), die Württembergische Waisenkasse in Roth (1746 durch Anselm II. Schwab), die Braunschweigisch-Herzogliche Leihhaus-Kasse (gegründet im März 1765 „unter landesfürstlicher Garantie“), die - noch existierende - Fürstlich Castell'sche Credit-Casse (1774) oder die Fürstliche Leihkasse in Detmold (1786),[1] letztere mit dem Schwerpunkt als Realkreditinstitut. Die Oldenburger Ersparungscasse von 1786 galt lange Zeit als älteste bestehende Sparkasse der Welt,[2] deren Gründungsurkunde am 1. August 1786 unterzeichnet wurde; sie ging in der Landessparkasse zu Oldenburg auf. Als erste Sparkasse gilt nach modernem Verständnis die von der Hamburger „Patriotischen Gesellschaft zur Förderung der Künste und des Unterrichts“ 1788 ins Leben gerufene Ersparungsclasse der „Allgemeinen Versorgungs-Anstalt“.[3] Sie gab auch an Dienstboten, Tagelöhner und Seeleute Sparbücher aus, so dass auch „einfache Leute“ ihr Erspartes sicher und gegen Zins anlegen konnten.[4]

Im Juni 1801 nahm die Spar- und Leih-Casse Göttingen als erstes kommunales Kreditinstitut die Arbeit auf.[5] In den Folgejahren ging eine Vielzahl der Bürgersparkassen in die Trägerschaft der Kommunen über. Die Städteordnung des Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein vom 19. November 1808 sorgte für die kommunale Selbstverwaltung, die dazu führte, dass die Gemeinden die kommunale Sparkassenidee aufgriffen und die Gründung von Sparkassen veranlassten. 1818 wurde in Stuttgart die Württembergische Spar-Casse für das ganze Königreich Württemberg gegründet. Im gleichen Jahr erfolgte auch die Gründung der ersten Sparkasse Sachsens in Königsbrück auf Betreiben und mit finanzieller Beteiligung des Konferenzministers Peter Karl Wilhelm von Hohenthal. Nach der „revidierten Städteordnung“ vom 17. März 1831 erforderte die Errichtung von Sparkassen eine Genehmigung des Regierungspräsidenten, weil die Annahme von Spareinlagen als genehmigungspflichtige Anleihe der jeweiligen Trägerkommune galt.[6] Nachdem am 12. Dezember 1838 das Preußische Sparkassenreglement erlassen wurde, fiel in die Zeit zwischen 1840 und 1860 die intensivste Gründungszeit für Sparkassen, denn in diesem Zeitraum entstanden mehr als 800 neue Sparkassen. Im Jahre 1838 gab es in Preußen 85 öffentliche Sparkassen, 1850 erhöhte sich ihre Zahl auf 234, 1870 waren sie auf 932 angewachsen, in Gesamtdeutschland gab es um die Jahrhundertwende 2.500 Sparkassen.[7] Danach trat ein Konsolidierungsprozess ein, denn 1961 bestanden bundesweit 865 öffentliche Sparkassen. Im Jahr 1880 entstand die erste Pfennigsparkasse in Darmstadt.

Als Folge der Bankenkrise 1931 brachte die „Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ vom 6. Oktober 1931 die Selbständigkeit der Sparkassen nach Art. 1 § 2 NotV3, denn sie bekamen nunmehr die Rechtsform der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.[8] In dieser Reichsnotverordnung hatte auch die Gewährträgerhaftung ihren Ursprung. Grund für die Einführung der Gewährträgerhaftung war, dass die Gläubiger durch die Verselbstständigung der Sparkassen nicht die kommunale Haftung für die Verbindlichkeiten der Sparkasse verlieren sollten. Solange die Sparkassen ein organisatorischer Teil der Gemeinden waren, hafteten die Gemeinden für diese Verbindlichkeiten. Die rechtliche Gleichstellung der Sparkassen mit den Banken erfolgte erstmals durch das Kreditwesengesetz vom Dezember 1934.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trennte sich die Geschichte der Sparkassen in der DDR von denen im Westen Deutschlands. In der DDR bekamen die noch existierenden Sparkassen ihre Kunden zugewiesen und erhielten von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten; im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.[9] Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern“. Seit Oktober 1956 durfte der Handel selbst bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen. Im Rahmen einer Verwaltungsreform 1952 stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 198, sie blieb bis zur Wiedervereinigung mit 196 relativ stabil. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches Statut.

Als im Juli 1958 in Westdeutschland die Konzessionspflicht für die Eröffnung von Zweigstellen entfiel, entwickelten sich die Sparkassen zu Filialbanken mit weit verzweigtem Filialnetz. Die Auswirkungen der Verwaltungs- und Gebietsreform 1965 führten bei Sparkassen zu einer Intensivierungsphase des Filialbetriebs. Die reformbedingten Sparkassenfusionen ließen den Entwicklungstrend der Filialen nahezu unberührt. Eine zweite Welle von Erweiterungen des Filialnetzes gab es in Deutschland ab 1967, auch wenn die Erfindung des Geldautomaten die wichtige Filialfunktion der Kassenhaltung weitgehend obsolet machte. Der erste Geldautomat wurde in Deutschland am 27. Mai 1968 von der Kreissparkasse Tübingen in Betrieb genommen.

Finanzinnovationen des Sparkassensektors sind unter anderem das Anschaffungsdarlehen (1961), die Scheckkarte und der Sparkassenbrief (August 1967), der Dispokredit (September 1968) und die Sparkassenobligation (1970). Während es im Dezember 1990 noch 769 Sparkassen mit 19.036 Zweigstellen gab, schrumpfte ihre Zahl 1995 durch Fusionen auf 624/19.071, 2000 waren es 562/16.892, 2010 noch 429/13.025 und 2014 lauteten die Zahlen 416/11.951.[10] Der Schrumpfungsprozess ist ausschließlich auf Sparkassenfusionen zurückzuführen und verstärkt den Trend zu Lasten von Kleinsparkassen und zu Gunsten der Bildung von Großsparkassen, die - gemessen am Geschäftsvolumen - in die Betriebsgröße von Großbanken vordringen.

Aufgaben

Sparkassen betreiben das Einlagen- und Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Zahlungsverkehr und sind meist Hausbanken ihrer öffentlichen Träger. Diese Aufgaben betreiben sie im öffentlichen Interesse, das die Beachtung des Gemeinwohls verlangt. Ihre Geschäftstätigkeit üben sie auf der Grundlage eines öffentlichen Auftrags und des Gemeinnützigkeitsprinzips aus. Ihr öffentlicher Auftrag besteht darin, das Geschäftsgebiet mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen, Sparen und allgemeine Vermögensbildung zu fördern und für die Bevölkerung und für die mittelständische Wirtschaft Dienstleistungen zu erbringen. Das Gemeinnützigkeitsprinzip hob die Sparkassen seit jeher von den übrigen - auf Gewinnmaximierung ausgerichteten - Banken ab. Die maximale Gewinnerzielung steht satzungsgemäß nicht im Vordergrund der Unternehmenspolitik, eine angemessene Gewinnerzielung genügt. „Die Erzielung von Gewinn ist nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“.[11] Die Verwendung entstandener Gewinne ist in den regionalen Sparkassengesetzen unterschiedlich geregelt. Zumeist wird ein erzielter Gewinn, soweit er nicht durch die Erhöhung der Sicherheitsrücklage bei der Sparkasse verbleibt, an den Träger ausgeschüttet oder von der Sparkasse direkt für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Viele Sparkassen haben zudem Stiftungen gegründet, die vielfach karitative Zwecke fördern. Im Falle eines Zielkonfliktes hat der öffentliche Auftrag Vorrang. Sparkassen müssen zudem das Regionalprinzip beachten, das von ihnen das Betreiben von Bankgeschäften nur in der genau festgelegten Region des jeweiligen Trägers verlangt.

Rechtsfragen

Rechtsform

Bis auf die als Aktiengesellschaft organisierten freien Sparkassen besitzen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, mit der allgemein die Strukturmerkmale der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung verbunden sind. Träger öffentlich-rechtlicher Sparkassen sind kommunale Gebietskörperschaften, wie Städte, Gemeinden oder Landkreise oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband als Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften. Oftmals deutet bereits der Name auf den kommunalen Träger hin, z. B. Stadtsparkasse, Kreissparkasse oder Bezirkssparkasse. Im Falle des kommunalen Zweckverbands handelt es sich dann um eine Verbandssparkasse. Manchmal lässt sich der Träger aus ihrem Namen jedoch nicht ablesen wie bei der Kreissparkasse Köln, die eigentlich eine Zweckverbandssparkasse ist, zumal es einen Landkreis Köln nicht mehr gibt.

Bankgeschäfte und Organe

Sparkassen sind Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG, die alle dort aufgeführten Bankgeschäfte betreiben dürfen. Rechtsgrundlagen für Gründung und Betrieb sind daneben das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, und eine vom Träger erlassene Satzung. Die Organe einer Sparkasse sind der Vorstand als geschäftsführendes Gremium und der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium. In einigen Bundesländern ist zudem für bestimmte Kreditentscheidungen ein Kreditausschuss zu bilden. Im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ist der Kreditausschuss als eigenes Organ neben Vorstand und Verwaltungsrat konzipiert.

Markenschutz

Die Bezeichnung Sparkasse ist in Deutschland nach § 40 KWG und in Österreich nach § 94 (BWG) gesetzlich geschützt. In Deutschland stellen Sparkassen und Landesbanken eine Finanzsäule im Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors dar.

Logo und Corporate Design

Das Sparkassen-Logo in Deutschland

Das Logo stellt eine stilisierte Form des Buchstabens S und einer Spardose mit Münze dar. Entworfen wurde es in seiner ersten Form 1938 von Louis Gaigg, einem weitgehend unbekannten Plakatkünstler. Das spätere Markenzeichen wurde vom Sparkassenverlag lediglich für interne Zwecke verwendet und war dem breiten Publikum daher unbekannt. Ab 1948 wurde das Zeichen von den meisten Sparkassen auch im Publikumsverkehr verwendet und durch die überragende Marktstellung der Sparkassen bald zum allgemein bekannten Erkennungszeichen der Sparkassen.

1972 entwickelte Otl Aicher ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild (Corporate Design) für alle Sparkassen. Er gab dem Logo seine heutige Form, ohne den bis dahin mit abgebildeten Einwurfschlitz, und legte die rote Farbe (HKS 13) als einheitliche Geschäftsfarbe fest (bis dahin war meist schwarz üblich). Als Haus-Schriftart wählte er die Helvetica. 2003 wurde das von Aicher entwickelte Erscheinungsbild modifiziert, wobei auch die bisherige Schriftart geändert wurde. Das Symbol ist vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband weltweit markenrechtlich geschützt. 2007 wurde die Farbe Rot der Sparkassen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registriert.[12]

2010 erkannten 93 % der Bevölkerung das bekannte Symbol und ordneten es den Sparkassen zu. Das Sparkassen-S gehört somit zu den verbreitetsten Markenzeichen in Deutschland. Ebenfalls versteht eine große Mehrheit der Deutschen die Farbe Rot im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen.

Einige wenige Sparkassen verweigerten sich noch lange dem einheitlichen Auftritt der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Frankfurter Sparkasse von 1822 verwendete bis zur Fusion 1989 den Bienenkorb und bis etwa 2006 die Farben blau/gelb, die Stadtsparkasse München nutzte das Logo lange in gelb, die Taunus Sparkasse nutzte anstelle des Sparkassen S ein Logo mit Würfeln, die Sparkasse Essen in grün/blau und die Sparkasse Kiel in blau.[13] Bis Januar 2015 verwendete die Nassauische Sparkasse eine eigene Corporate Identity mit blau-orange Farbschema und anderen Schriftarten. In Norddeutschland wurde das alte Logo mit dem Einwurfschlitz bis in die späten 1970er beibehalten.

Anstaltslast und Gewährträgerhaftung

Nachdem im Dezember 1999 der Bundesverband deutscher Banken Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission eingereicht hatte und davon ausging, dass die Gewährträgerhaftung eine verbotene staatliche Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEU-Vertrag darstelle, eröffnete die Wettbewerbsbehörde am 26. Januar 2001 ein formales Untersuchungsverfahren. Die langjährigen Auseinandersetzungen wurden endgültig durch eine von der Europäischen Kommission am 27. März 2002 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Entscheidung beigelegt. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung am 11. April 2002 angenommen. Die am 17. Juli 2001 zwischen Europäischer Kommission und Deutschland erzielte Verständigung und die daraus am 28. Februar 2002 von beiden Seiten gezogenen Schlussfolgerungen sind darin berücksichtigt. Kernpunkte dieser Brüsseler Konkordanz waren der Fortfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken. Die deutschen bundes- und landeseigenen Förderbanken dürfen hingegen seit dem 11. April 2002 Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und/oder staatliche Refinanzierungsgarantien im Rahmen der Verständigung II behalten.[14][15]

Einlagensicherung

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sorgt zunächst für eine gesetzliche Einlagensicherung, die alle Kreditinstitute im Geltungsbereich des EAEG erfasst. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 EAEG sind seit 1. Januar 2011 Einlagen bis zur Höhe von 100.000 € gesichert, die im Entschädigungsfall ausgezahlt werden, wenn ein Kreditinstitut nach § 5 EAEG nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen. Von dieser gesetzlichen Mindestsicherung sind auch alle Anleger bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen begünstigt. Darüber hinaus besteht bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine freiwillige Einlagensicherung, die durch die Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen gewährleistet wird. Sie ist nach § 12 EAEG als Institutssicherung anerkannt und untersteht damit nicht den weiteren Regelungen des EAEG. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Sparkassen gehören dieser Institutssicherung an, die eine betraglich unbegrenzte Einlagensicherung bietet.

Sparkassenverbände

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und ihre jeweiligen Träger sind Mitglieder in einem der zwölf regionalen Sparkassen- und Giroverbände in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über die Mitgliedschaft im jeweiligen Regionalverband sind sie mittelbar Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) mit Sitz in Berlin, dem Dachverband aller deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen. Die regionalen Sparkassenverbände und der DSGV erbringen für ihre Mitglieder zentrale Dienstleistungen wie gemeinsames Marketing, Beratungsdienstleistungen, die Vertretung in Spitzenverbänden oder die Entwicklung gemeinsamer Geschäftskonzepte. Die fünf freien Sparkassen haben sich im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen zusammengeschlossen, der außerordentliches Mitglied des DSGV ist.

Statistik

Die Konsolidierung geht mit einem Personalabbau einher. Ende 2010 waren bei den Sparkassen noch knapp 250.000 Mitarbeiter beschäftigt, 17.000 weniger als 7 Jahre zuvor.[16]

Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2014 2015
Anzahl der Sparkassen 477 463 457 446 438 431 429 423 422 417 411
Mitarbeiter 265.415 260.825 257.022 253.696 251.400 249.577 248.137 244.862 234.340 230.213

International

Das Sparkassenmodell ist inzwischen in 86 Ländern verbreitet. In Italien mussten alle von Gebietskörperschaften gehaltenen Anteile an Sparkassen (italienisch cassa di risparmio) in Stiftungen umgelagert werden.[17]

Sparkassen in Österreich

In Österreich sind Sparkassen von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegründete privatrechtliche Kreditinstitute im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG), die einem bundesweit einheitlichen Sparkassengesetz unterliegen. Die Bezeichnung Sparkasse ist in Deutschland nach § 40 KWG und in Österreich nach § 94 (BWG) gesetzlich geschützt. Die Sparkassengruppe Österreich besteht aus der Ersten Bank, den 47 Bundesländersparkassen und der Die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse (Die Zweite Sparkasse). Alle Sparkassen Österreichs sowie deren Landesverbände sind Mitglieder des Österreichischen Sparkassenverbands.

Geschichte

Als erste Sparkasse in Österreich wurde von Johann Baptist Weber, Pfarrer in der Wiener Leopoldstadt, der Verein der Ersten österreichischen Spar-Casse gegründet, der am 4. Oktober 1819 erstmals die Schalter öffnete. 1822 wurde die Sparkasse zu Innsbruck als zweite Sparkasse Österreichs gegründet. In den nächsten Jahren wurden zahlreiche Vereins-, später auch Gemeindesparkassen gegründet. Die jüngste Sparkasse Österreichs ist die 2006 gegründete Die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse.

Aktuelles Logo der Erste Bank und der Sparkassen in Österreich

In Österreich wird derzeit noch das Sparkassenlogo (in der unmodifizierten Version) von den Mitgliedsbanken der österreichischen Sparkassengruppe verwendet. Der bekannteste Vertreter dieser Gruppe ist die Erste Bank, die das Sparkassen-S auch in den Logos ihrer südosteuropäischen Tochtergesellschaften einsetzt (zum Beispiel die Erste Bank Croatia oder die Banca Comerciala Romana). Für die Nutzung besteht bis 2019 eine Lizenzvereinbarung mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Sparkassen in der Schweiz

Einige wenige Sparkassen wurden in einigen Schweizer Kantonen bereits zur Zeit des Ancien Régime gegründet. Der große Aufschwung des Sparkassen-Wesens erfolgte jedoch erst im 19. Jahrhundert, nach dem liberalen Umbruch und während der Industrialisierung. Beweggrund war zum einen die zinsbringende Anlage von Spargeldern einer breiteren Bevölkerung, zum anderen die Ausleihung dieser Gelder an Gewerbetreibende und Landwirtschaft; diese Wirtschaftskreise vermochten damit ihre Wirtschaftsleistung mit Geldbeträgen einer Höhe zu steigern, die sie aus Eigenmitteln nicht hätten aufbringen können. Das Sparkassen-Wesen wirkte also als gewerblicher Wachstumsmotor der Industrialisierung, wobei ein relativ wichtiger Tätigkeitsbereich auch der Grundpfand-Kredit war. Als Rechtsform waren vor allem kommunalstaatliche Gründungen und Genossenschaften anzutreffen. Diese Institute existieren – zumeist unter anderen Firmennamen und unter der moderneren Kategorisierung Bank – zum größeren Teil auch heute noch. Dabei ist der Grundpfand-Kredit für den Häuserbau mittlerweile zum wichtigsten Aktiv-Geschäft geworden. Das bekannteste Institut ist wohl der Verband der Raiffeisenbanken mit seinen vielen Einzelbanken auch in kleineren Dörfern. In der Schweiz sind die Kantonalbanken mit dem Sparkassenwesen assoziiert.

Sparkassen in weiteren Staaten

Albanien

Die Banka e Kursimeve e Shqipërisë (Albanische Sparkasse) wurde 2004 durch die österreichische Raiffeisen International zu 100 % erworben.

Bosnien und Herzegowina

Datei:SparkasseBankTuzla2015.png
Sparkasse in Tuzla, Bosnien und Herzegowina.

Die Sparkasse Bank dd ist auf dem bosnisch-herzegowinischen Finanzmarkt seit 10 Jahren vertreten. Der Hauptsitz befindet sich in der Landeshauptstadt Sarajevo. Seit 2007 ist die Sparkasse Bank dd Mitglied der österreichischen Gruppe Steiermärkische Sparkasse. Bis 2009 arbeitete das Kreditinstitut unter dem Namen ABS BANKA, bis man sich schließlich zur besseren Integration in die Sparkassen-Gruppe umentschied, den Namen in Sparkasse Bank dd zu ändern.

Finnland

In Finnland bestehen 39 Sparkassen in der Rechtsform einer Stiftung mit 213 Filialen, 1.130 Mitarbeitern und einer Gesamtbilanzsumme von 4.447 Millionen Euro (Stand: 31. Dezember 2004). Sparkassen sind in Finnland seit der Bankenkrise in den frühen 1990er Jahren nicht mehr flächendeckend vertreten. Durch die Neugründung der Nooa Savings Bank 2003 gibt es wieder eine Sparkasse auch in der Hauptstadt Helsinki. Zentralinstitut der Sparkassen ist seit 1995 die Aktia Savings Bank plc, die 1991 aus der Fusion der Sparkasse von Helsinki mit sieben weiteren Sparkassen entstand. Aktia wurde 1993 in eine Aktiengesellschaft (plc.) umgewandelt.

Frankreich

Im Jahre 1818 wurde die erste französische Sparkasse in Paris gegründet. Das Pendant zu den deutschen Sparkassen in Frankreich heißt Caisse d’épargne. Nach vielen Fusionen gibt es jetzt nur noch 17 Sparkassen in Frankreich. Die französische Sparkassengruppe fusionierte 2009 mit Groupe Banque Populaire (französische Volksbanken) zu Groupe BPCE.

Italien

Bis in die 1990er Jahre waren in Italien die meisten Sparkassen als Stiftung aktiv. Im Zuge einer landesweiten Konsolidierung im Bankensektor wurden die meisten Sparkassen in Aktiengesellschaften umgewandelt. Während die Stiftungen als Holdinggesellschaften bestehen blieben, setzte bei den Banken ein Fusionsfieber ein, bei dem Sparkassen (Cassa di Risparmio), Volksbanken (Banca Popolare) und kommerzielle Banken zusammengingen. Als letztes gemeinsames Bindeglied besteht der Sparkassenverband ACRI (Assoziazione delle Casse di Risparmio e delle Fondazioni di Origine Bancaria) weiter.

Die Südtiroler Sparkasse blieb vom Fusionsfieber unberührt, hat aber ihr Geschäftsgebiet durch Expansion auf weitere Gebiete außerhalb Südtirols ausgeweitet.

Luxemburg

In Luxemburg wurde die Staatsbank und Staatssparkasse Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat (BCEE) per Gesetz vom 21. Februar 1856 durch Großherzog Wilhelm III. zunächst als Caisse d’Epargne de l’Etat du Grand-Duché de Luxembourg gegründet.

Norwegen

Das Sparkassenwesen in Norwegen ist in zwei Lager gespalten. Zum einen ist die Sparebanken NOR am Markt aktiv, die aber im Jahr 2004 mit der DnB zur größten Bank des Landes fusionierte.

Auf der anderen Seite steht eine Gruppe von Regionalsparkassen, die unter dem Namen SpareBank1 landesweit in Erscheinung treten.

Polen

Die Sparkasse in Polen wurde auf Betreiben Józef Piłsudskis 1919 als Pocztowa Kasa Oszczędności (Postsparkasse) gegründet. Heute firmiert sie unter dem Namen PKO BP, was für Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski (Allgemeine Sparkasse – Polnische Bank) steht. Bis 2004 war das Unternehmen vollständig in Staatsbesitz, 2006 gehörten dem polnischen Staat noch 51,51 Prozent der Aktien.[18]

Portugal

Die staatliche Sparkasse Portugals ist die 1876 gegründete Caixa Geral de Depósitos.

Russland

Die staatliche Sparkasse in Russland wurde bereits 1841 gegründet. Seit 1991 firmiert sie als Aktiengesellschaft unter dem Namen Сбербанк России (Sberbank – zu Deutsch ‚Sparbank‘). Im Volksmund heißt sie allerdings weiterhin Сберкасса (Sberkassa).

Slowakei

Die Slovenská sporiteľňa (Slowakische Sparkasse) steht im Eigentum der österreichischen Erste Bank. Es wird wie auch in Tschechien auch das österreichische Sparkassen-S benutzt.[19]

Spanien

Zweigstelle der Caixa Manlleu in Sabadell

Das Sparkassenwesen in Spanien war ursprünglich regional organisiert, so dass eine Caja (baskisch: Kutxa, katalanisch u. galicisch: Caixa) meist den Namen einer Stadt oder eines Gebietes trug. Allerdings eröffneten Ende des 20. Jh. zahlreiche Sparkassen Niederlassungen in anderen Gebieten.

Die spanischen Sparkassen sind ähnlich wie in Deutschland öffentlich-rechtlich organisiert und arbeiten teilweise ohne Gewinnstreben. 2010 begann ein Fusionsprozess, im Laufe dessen verschiedene Sparkassen ihr Geschäft eigens dazu geschaffenen Banken übertrugen und lediglich den gemeinnützigen Teil ihrer Aufgaben beibehielten.

Die meisten Sparkassen gehören dem Verband Confederación Española de Cajas de Ahorros (CECA) an. Vor dem Fusionsprozess waren 45 Sparkassen Mitglieder der CECA (Stand: 31. Dezember 2009). Die größten Sparkassen in Spanien waren La Caixa, in der autonomen Gemeinschaft Katalonien, und die Caja Madrid (heute Bankia). Für die vollständige Liste der spanischen Sparkassen siehe Liste der Sparkassen in Spanien.

Tschechien

Die Česká spořitelna (Tschechische Sparkasse) steht mehrheitlich im Eigentum der österreichischen Erste Bank. Es wird wie auch in der Slowakei das österreichische Sparkassen-S benutzt.[19] Das Geldinstitut wurde 1823 nach dem Beispiel der 1819 entstandenen Wiener Sparkasse von einer Gruppe böhmischer Adeligen unter der Federführung von Joseph von Hoch als Böhmische Sparkasse gegründet.

USA

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestanden in den USA Sparkassen (englisch: savings and loan associations, kurz: S&Ls). Als meist kommunale Unternehmen unterlagen sie konsequenten Regulierungsvorschriften. Anfang der 1980er Jahre wurden diese Vorschriften gelockert. Mit ihren in der Folge geänderten Geschäftsmodellen sind die S&Ls keine Sparkassen mehr im eigentlichen Sinne.[20] In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre kam es zur Savings-and-Loan-Krise. Heute bestehen noch etwa 1500 S&Ls.

Internationale Sparkassenvereinigungen

Europäische Sparkassenvereinigung

In der Europäischen Sparkassenvereinigung (ESV) sind die Sparkassenorganisationen aus 27 EU-Mitgliedstaaten und aus neun weiteren europäischen Ländern vertreten.

Weltinstitut der Sparkassen

Das Weltinstitut der Sparkassen (WIS) ermöglicht den weltweiten Erfahrungsaustausch unter den Sparkassenorganisationen. Außerdem vertritt es die Standpunkte der Sparkassen auf internationaler Ebene, wie zum Beispiel gegenüber der Weltbank oder dem Internationalen Währungsfonds.

EUFISERV

Das Gemeinschaftsunternehmen EUFISERV wurde von den europäischen Sparkassen 1990 gegründet. EUFISERV zielt mit seinem internationalen Netzwerk hauptsächlich auf den bargeldlosen Finanzverkehr bei Transaktionen an Geldautomaten.

Literatur

  • Jürgen Mura: Sparkassenorganisation: Geschichte. In Knapps Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens, Frankfurt am Main, Auflage 2007, Artikel Nr. 2009
  • Jürgen Mura: Zur Geschichte des Sparkassenwesens in der DDR seit 1945. In: Bankhistorisches Archiv 1/1982, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
  • Hans Pohl, Bernd Rudolph, Günther Schulz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert (Sparkassen in der Geschichte, Forschung 18), Stuttgart 2005, Deutscher Sparkassenverlag, ISBN 978-3-09-303000-0.
  • Regionalgeschichte der Sparkassen-Finanzgruppe. Band 1 (Sparkassen in der Geschichte, Forschung 19), Stuttgart 2006, Deutscher Sparkassenverlag, ISBN 978-3-09-303810-5.
  • Hugh Rockoff: Geschichte der US-amerikanischen Sparbanken und Bausparinstitute. In: Bankhistorisches Archiv 2/1993, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
  • Max Seidel: Das deutsche Sparkassenwesen. Band 1. Die deutschen Bundesstaaten mit Ausnahme Preußens und das Reichsland Elsaß-Lothringen. Heymanns, Berlin 1896.
  • Bodo Spiethoff: Ungewollt zur Größe. Die Geschichte der bayerischen Sparkassen. Verlag Max Schmidt & Söhne, München 1958.
  • Bernhard Vogler: Les Caisses d’Epargne en Alsace de 1832 à 1870. In: Bankhistorisches Archiv 2/1991, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
  • Marcus Lüppens: Der Markendiamant, Wiesbaden 2006, Gabler Verlag, ISBN 3-8349-0099-0.
  • Alexander Scheike: Rechtliche Voraussetzungen für die materielle Privatisierung kommunaler Sparkassen. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, Lang, Frankfurt a.M. 2004, ISBN 3-631-52470-6.

Weblinks

Commons: Sparkasse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Josef Löffelholz/Gerhard Müller, Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen, 1983, S. 280
  2. Antonius Vitus Rosen, Geschichte und heutige Bedeutung der freigemeinwirtschaftlichen Sparkassen, 1965, S. 8
  3. Eckhard Wandel, Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert, Oldenbourg, München 1998, S. 3. ISBN 3-486-55072-1.
  4. Johannes Röser, Wie unmodern, wie modern ist Sparen?, in: Christ in der Gegenwart, Jg. 2013, S. 367–368
  5. Andrea Kositzki, Das öffentlich-rechtliche Kreditgewerbe, 2004, S. 12
  6. Thomas Brszoska, Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen zwischen Staat und Kommunen, 1976, S. 85
  7. Karl Friedrich Hagenmüller/Gerhard Diepen, Der Bankbetrieb, 1978, S.121 f.
  8. Thorsten Wehber, Gewährträgerhaftung und Anstaltslast - ein historischer Rückblick, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 2005, S. 753
  9. Jochen Klein, Das Sparkassenwesen in Deutschland und Frankreich, 2003, S. 45 f.
  10. Statista, Das Statistik-Portal, Anzahl der Sparkasseninstitute und ihrer inländischen Zweigstellen in den Jahren 1990 bis 2014
  11. vgl. z. B. § 3 Abs. 3 Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen
  12. Gerichtsurteil – Sparkassen müssen weiter um ihr Rot kämpfen, abgerufen am 21. Juni 2014
  13. Harald Freiberger: Immer rein damit. In: Süddeutsche Zeitung. 7. Januar 2011, S. 20.
  14. Bundesministerium der Finanzen vom 4. April 2002, Staatliche Beihilfe Nr. E 10/2000 - Deutschland Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, Geschäftszeichen E C 3 - F 2505-93/02
  15. Bundesministerium der Finanzen vom 12. April 2002, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung; Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. März 2002, Geschäftszeichen E C 3 - F2505-104/02
  16. dsgv.de, abgerufen am 24. Juni 2011.
  17. Vergl. dazu den Artikel Stiftung Südtiroler Sparkasse; dort Gesagtes gilt für alle Casse di Risparmio; → it:Cassa di risparmio
  18. http://www.pkobp.pl/index.php/id=rel_akc/zone=-1/section=ri
  19. a b siehe Österreichisches Bankwesen
  20. „Washington Mutual keine Sparkasse im deutschen Sinn“ (Memento vom 28. September 2008 im Internet Archive), tagesschau.de, 26. September 2008.