Spiegel-Affäre

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Spiegel-Affäre 1962 war eine politische Affäre in der Bundesrepublik Deutschland, bei der sich Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins Der Spiegel auf Grund eines kritischen Artikels der Strafverfolgung wegen angeblichen Landesverrats ausgesetzt sahen. Es war das erste Ereignis in der Nachkriegsgeschichte, zu dem die westdeutsche Öffentlichkeit spontan und engagiert politisch Stellung nahm, weil sie darin einen Versuch sah, ein missliebiges Magazin zum Schweigen zu bringen. Der Ausgang der Affäre, in deren Verlauf die Bundesregierung umgebildet werden musste, wird heute als Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland angesehen.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf[Bearbeiten]

In der Spiegel-Ausgabe 41/1962 vom 8. Oktober (Chronik zur SPIEGEL-Affäre in SPIEGEL-Beilage vom 1. Oktober 2012) erschien unter dem Titel Bedingt abwehrbereit ein von Conrad Ahlers verfasster Artikel, der, unter anderem gestützt auf Resultate des NATO-Manövers Fallex 62, das Verteidigungskonzept der Bundeswehr unter Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß in Frage stellte: Die Bundeswehr sei aufgrund ihrer Ausstattung zu einer konventionellen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland gegen einen potentiellen Angriff des Warschauer Pakts nicht fähig; ein Angriff ließe sich nur mithilfe des Einsatzes westlicher Atomraketen abwehren (zum Kontext siehe auch: Kampf dem Atomtod-Bewegung, Nukleare Teilhabe).

Generalstreffen 1961: Konteradmiral Karl-Adolf Zenker, General Josef Kammhuber, Generalmajor Albert Schnez, Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß, General Hans Speidel und General Friedrich Foertsch (v. l. n. r.)

Bundesanwalt Kuhn vermutete am 8. Oktober 1962 Landesverrat und bat das Verteidigungsministerium um ein Gutachten (Chronik der SPIEGEL-Affäre in SPIEGEL-Beilage vom 1. Dezember 2012 Seite 8). Der Würzburger Staatsrechtler und damalige Oberst der Reserve Friedrich August Freiherr von der Heydte erstattete am 11. Oktober Anzeige wegen Landesverrates gegen die Redaktion des Spiegel. Nach Einholen eines Gutachtens[1] beim Bundesverteidigungsministerium durch die Bundesanwaltschaft – die Ermittlungen leitete Siegfried Buback – erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 23. Oktober die gewünschten Haftbefehle und Durchsuchungsanordnungen. Die Haftbefehle betrafen mehrere Spiegel-Redakteure, darunter Conrad Ahlers, sowie den Herausgeber und Chefredakteur Rudolf Augstein.

Am Abend des 26. Oktober begann dann die Besetzung und Durchsuchung der Spiegel-Räume im Hamburger Pressehaus, später auch des Bonner Redaktionsbüros, durch die Polizei. Noch in der Nacht wurde Conrad Ahlers, zusammen mit seiner Frau in Torremolinos im Urlaub, von der spanischen Polizei verhaftet; dass Strauß dies über den Madrider Militärattaché Achim Oster im von Diktator Franco regierten Spanien veranlasst hatte,[2] erregte bei der Opposition besondere Empörung. Zwei Tage später, am Sonntag dem 28. Oktober, stellte sich Rudolf Augstein der Polizei und wurde in Untersuchungshaft genommen.

Diese Polizeimaßnahmen führten in Teilen der Bevölkerung, insbesondere von Studenten, sowie bei der restlichen Presse, die sie als Angriff auf die Pressefreiheit kritisierte, zu Protesten. Da die Besetzung der Redaktionsräume des Spiegel wochenlang anhielt, ermöglichte neben den ebenfalls im Pressehaus untergebrachten Zeit, Stern und Morgenpost auch die Springer-Presse den Spiegel-Redakteuren die Nutzung von Räumen und Ressourcen, so dass das Magazin weiterhin erscheinen konnte.

Während einer tumultartigen Fragestunde vor dem Bundestag[3] verteidigte Bundeskanzler Adenauer (CDU) am 7. November die Maßnahmen dagegen mit den Worten „Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande“ .... (Gemurmel im Saal, Zwischenruf: „Wer sagt das?“) „Ich sage das!“[4]

Die Öffentlichkeit sah in der Aktion einen Anschlag auf die Pressefreiheit und reagierte mit einer Vielzahl von Resolutionen, Eingaben, Demonstrationen und Leitartikeln.

Im Laufe des November weitete sich die Spiegel-Affäre zu einer Regierungskrise innerhalb des aus Union und FDP zusammengesetzten Kabinetts Adenauer aus. Verteidigungsminister Strauß (CSU) hatte zunächst beteuert, mit der ganzen Aktion nichts zu tun zu haben, geriet aber im Laufe der Zeit immer stärker in Verdacht, im Detail über die Aktionen informiert gewesen zu sein und sie auch selbst vorangetrieben zu haben. Währenddessen war die FDP darüber erbost, dass der der FDP angehörende Justizminister Wolfgang Stammberger im Vorfeld der Aktion nicht informiert worden war – auch hierfür trug Strauß die Verantwortung: Er hatte es dem Staatssekretär im Justizministerium, Walter Strauß, untersagt, Stammberger zu informieren. Am 19. November erklärten alle fünf FDP-Minister ihren Rücktritt aus Protest gegen den Verteidigungsminister Strauß. Am 30. November erklärte dieser schließlich seinen Verzicht auf das Amt des Verteidigungsministers, woraufhin es Mitte Dezember zur Bildung der fünften – und letzten – Regierung Adenauer kam.

Die verhafteten Spiegel-Redakteure wurden nach und nach aus der Untersuchungshaft entlassen, zuletzt auch Rudolf Augstein nach 103 Tagen.

Am 13. Mai 1965 entschied der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Kurt Weber, dass keine Beweise vorlägen, die einen wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch Conrad Ahlers und Rudolf Augstein belegen würden. Somit wurde kein Hauptverfahren eröffnet und die „Spiegel-Affäre“ von offizieller Seite beendet.

In der öffentlichen Meinung wurde nicht nur ein erhebliches Misstrauen gegen das fragwürdige Zusammenspiel von Regierung und Justiz artikuliert, sondern es wurde auch an Ereignisse der deutschen Geschichte erinnert, die als vergleichbar gravierend angesehen wurden. Von der Presse und von namhaften Juristen wurden Parallelen zum Weltbühne-Prozess gezogen. So veröffentlichte BGH-Senatspräsident Heinrich Jagusch den vielbeachteten Artikel Droht ein neuer Ossietzky-Fall?.[5] Die Erinnerung an den Weltbühne-Prozess trug dazu bei, dass die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik in diesem Fall einen ähnlich gelagerten Eingriff in die Pressefreiheit nicht hinnehmen wollte.

Im Januar 1966 wollte der Spiegel-Verlag durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass die Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahme gegen die Pressefreiheit verstoßen habe. Bei Stimmengleichheit der Verfassungsrichter wurde die Verfassungsbeschwerde im Spiegel-Urteil jedoch abgewiesen.

Literatur[Bearbeiten]

Dokumentation[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Gutachten: Verdacht des Landesverrats durch die an dem Artikel "Bundeswehr" der Nr. 41/62 der Wochenzeitschrift "Der Spiegel" beteiligten Redakteure u.A. Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 18. Oktober 1962, abgerufen am 25. März 2012 (PDF; 2,3 MB).
  2. Georg Gruber: Kampf um die Pressefreiheit - Die Spiegel-Affäre 1962. Deutschlandradio Berlin 25. Oktober 2002
  3. Volker M. Schütterle: Die Spiegel-Affäre im Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 7. November 2012
  4. Rudolf Berg: Grundkurs Geschichte 13. 1. Auflage. Cornelsen-Verlag, Berlin 1994, S. 149
  5.  Judex: DROHT EIN NEUER OSSIETZKY-FALL?. In: Der Spiegel. Nr. 45, 1964, S. 34–38 (online).