Sprengstoffrecht

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Das Sprengstoffrecht umfasst die Rechtsnormen im Umgang mit Explosivstoffen, das ist im allgemeinen das einschlägige Gesetz und die zugehörigen Verordnungen, sowie rechtsverbindliche Richtlinien und Normen:

Daneben unterliegen alle Explosivstoffe den einschlägigen Regelungen über Gefahrstoffe (als Chemikalie) und Gefahrgut (als Transportgut).

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