Spurensicherung

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Dieser Artikel erläutert Spurensicherung als eine Methode der Forensik; zur Spurensicherung als Ausdrucksform der Konzeptkunst siehe Spurensicherung (Kunst).
Spurensuche nach Fingerabdrücken an einem Tatort

Als Spurensicherung bezeichnet man sowohl die Tätigkeit innerhalb der Forensik, kriminalistisch relevante Spuren zu sichern, sie also zu dokumentieren und gegebenenfalls sicherzustellen (Kriminaltechnik), wie auch den damit beauftragten Erkennungsdienst.

In diesem Artikel ist die Sicherung von Sachbeweisen gemeint; daneben gibt es auch Personenbeweise, bei denen es sich aber nicht um einen technischen Begriff handelt.

Die Spurensicherung ist ein Teil des Auswertungsangriffes im Rahmen des „Ersten Angriffes“. Eine Spurensicherung beinhaltet die Spurensuche, die Spurenerfassung (Ausnummerierung, Fertigung von Abbildern [z. B. fotografisch, dreidimensional]) und der Spurenauswertung (zum Beispiel Spurenlage, Spurenbild, Spurenvergleich). Die Spurensicherung beginnt mit der so genannten Tatortarbeit. Sie nimmt ihren Verlauf mit Auswertungen (z. B. Untersuchung, Vergleichsspuren) und endet mit der Zusammenführung von Gegenstands- und Personenspuren zu Gegenständen am Tatort oder an Opfern und Tatverdächtigen. Theoretisch basiert die Spurensicherung auf der Locard’schen Regel.

Der Spurensicherung kommt die elementare Aufgabe der Beweissicherung zu; das heißt, dass vor Gericht relevante Indizien und Beweise strenger Kontrolle unterliegen und dementsprechend fachmännisch behandelt werden müssen.

Es gibt verschiedene Techniken innerhalb der Spurensicherung, beispielsweise die Daktyloskopie (Aufnahme und Auswertung von Fingerabdrücken), die Abnahme von Körperzellen (und dem nachfolgenden „genetischen Fingerabdruck“) und Nachweis von Blut (beispielsweise mit Luminol).

Besonders bei Tatortsituationen muss darauf geachtet werden, dass keine neuen Spuren gesetzt werden. Daher tragen Spurensicherer Schutzkleidung (häufig Tyvek-Anzüge) und sperren den Tatort für andere Polizisten und natürlich auch Schaulustige ab.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Interpretation des Ergebnisses

Das Ergebnis eines DNA-Tests, eines Fingerabdrucks oder einer sonstigen Spur alleine kann nicht über Schuld oder Nichtschuld eines Verdächtigen entscheiden. Es wird nur als Indiz gewertet, das durch weitere ergänzt werden muss. Viele Verdächtige legen allerdings ein Geständnis ab, wenn man sie mit dem Resultat konfrontiert. Ist das nicht der Fall, muss das Ergebnis interpretiert werden, wobei aber auch Fehlschlüsse nicht auszuschließen sind.

Es muss dabei beachtet werden, dass der Täter oder Teilnehmer einer Tat möglicherweise fingierte Spuren gesetzt haben könnte.

[Bearbeiten] Beispiel

Das Labor vergleicht zwei DNA-Proben, die eines Verdächtigen und die am Tatort gefundenen. Das Ergebnis zeigt, dass beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1.000.000 zufällig übereinstimmen. Dies sagt aber nichts weiter aus, als dass man unter einer Millionen Menschen einen mit einer solchen Zufallsübereinstimmung findet.

Quellenangaben
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Täterkreis, alter REF nicht mehr vorhanden

Der Täterkreis kann aufgrund von Indizien (Geschlecht, wahrscheinlicher Aufenthalt in der Nähe) auf zehn Menschen eingeschränkt werden, es gibt also 10 Menschen mit einer zufälligen Übereinstimmung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige der Urheber der Spur ist 1:10, und nicht etwa 1.000.000:1. Es ist in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit unzulässig, von zwei zufällig übereinstimmenden Proben auf eine Täterwahrscheinlichkeit zu schließen.

[Bearbeiten] Durchführung

In Deutschland ist hierbei die „Anleitung Tatortarbeit, Spuren“ (ATOS) und der Leitfaden Nr. 385 („Tatortarbeit, Spuren“) maßgebend.

Bei der Spurensuche ist zu beachten, dass keine neuen Spuren gesetzt werden. Dafür werden Pfade angelegt und der Zutritt zahlenmäßig eingeschränkt. Außerdem wird protokolliert, wer welchen Raum betreten und wer welche Veränderungen vorgenommen hat. Für Tatorte im Freien haben sich Faltpavillons (Spurenzelt) aus Gründen des Sichtschutzes (z. B. Presse, Neugierige), des Wetterschutzes (Niederschlag, Wind) und zum Zwecke des Spurenschutzes bewährt.

Die aufnehmenden Polizeibeamten verwenden zur Abnahme von Spuren verschiedene Utensilien (vgl. Spurensicherungskoffer).

[Bearbeiten] Siehe auch

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