Ständestaat

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Ständestaat bezeichnet einen Staat, der durch Stände weitgehend dominiert und regiert wird. Beim Begriff Ständestaat handelt es sich allerdings, historisch gesehen, um einen Widerspruch in sich, da die Ständeordnung moderner Staatlichkeit vorausgeht und durch diese abgelöst wurde.

Als Ständeordnung wird historisch ein Gesellschaftsmodell bezeichnet, in dem die Untertanen nicht (primär) als Angehörige der Bevölkerung eines Gebietes (später: eines Staatsvolkes) betrachtet wurden, sondern vor allem als Angehörige eines Standes: des Adels, der Geistlichkeit, des Bürgertums, des Bauernstandes bzw. der besitzlosen Arbeiter. Die Standeszugehörigkeit bestimmte die Rechte, die eine Person hatte; die Rechte wurden vom Fürsten vorgegeben und innerhalb des jeweiligen Standes ausdefiniert. Die ständische Ordnung entstand im Mittelalter und wurde durch den Feudalismus bis ins 20. Jahrhundert getragen.

Dieses Gesellschaftsmodell ist seit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten 1776 als „vormodern“ zu bezeichnen. In dieser Erklärung werden nämlich erstmals selbstverständliche Wahrheiten („truths to be self-evident“) definiert: dass alle Menschen gleich geschaffen wurden; dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unverlierbaren Rechten ausgestattet sind; dass darunter das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf das Streben nach Glück sind; und dass, um diese Rechte zu sichern, Regierungen unter den Menschen eingerichtet sind, die ihre gerechten Befugnisse von der Zustimmung der Regierten herleiten.

Die nächste drastische Abkehr vom ständischen Modell erfolgte durch die Französische Revolution 1789, doch dauerte es in vielen Ländern bis ins 20. Jahrhundert, Gesellschaftssysteme ohne ständische Gliederung durchzusetzen.

Während Emanzipation und Demokratisierung voranschritten, entstand aus Angst vor der Gefahr sozialen Abstiegs bisheriger Gewinner der undemokratischen Ordnung eine Bewegung, die zu ständischen Organisationsformen des Staates zurückkehren wollte (ideologischer Rückgriff auf die Ständeordnung).

Sie bestand seit dem späteren 19. Jahrhundert vor allem aus katholischen Politikern und Sozialreformern, die sich ab 1931 auf die Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. stützen konnten. Mit ihrer antiliberalen Stoßrichtung verwandelte sich die Ständestaatsidee nach und nach zu einem Deckmantel für antidemokratische Tendenzen, vor allem nach dem Ersten Weltkrieg. So forderte z. B. der österreichische Philosoph Othmar Spann 1929 in Anwesenheit Adolf Hitlers an der Universität München den autoritären Ständestaat als „Dritten Weg“ zwischen Demokratie und Marxismus. Die Faschisten in Benito Mussolinis Italien, Francisco Francos Spanien und António de Oliveira Salazars Portugal bezogen sich auf dieses Gesellschaftsmodell, ebenso die österreichische „Regierungsdiktatur“ („Austrofaschismus“) Engelbert Dollfuß’ und Kurt von Schuschniggs 1933–1938, die sich selbst als Ständestaat erklärte.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Dieter A. Binder: Der „christliche Ständestaat“. Österreich 1934–1938. In: Rolf Steininger / Michael Gehler (Hrsg.): Österreich im 20. Jahrhundert. Ein Studienbuch in zwei Bänden: Von der Monarchie bis zum Zweiten Weltkrieg, Böhlau-Studien-Bücher, Wien, Köln, Weimar 1997, S. 244 f.
  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – Ständisch – Autoritär – Mandatare im Ständestaat, Wien 1991.
  • Oswald H. Falle: Wurzeln und Auswirkungen antipluralistischer Komponenten im autoritären Ständestaat, Diplomarbeit, Universität Klagenfurt, 1984.
  • Gerhard Jagschitz: Der österreichische Ständestaat 1934–1938. In: Erika Weinzierl und Kurtr Skalnik (Hrsg.): Österreich 1918–38, Band 1, 1983.
  • U. Kluge: Der österreichische Ständestaat, Entstehung und Scheitern. 1984.
  • Karl-Heinz Rossbacher: Literatur und Ständestaat. In: Zeitgeschichte 2 (1975), S. 203–212.
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