Staatsfeind

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Mit dem Ausdruck Staatsfeind bezeichnet ein Staatswesen Personen, die dem Bestand und der Sicherheit des Staates entgegenarbeiten, wie etwa durch Landesverrat und Hochverrat.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Staatsfeind, wer den demokratischen Rechtsstaat gemäß §§ 84 - 91 StGB gefährdet. Darunter fallen solche Delikte wie:

Im Nationalsozialismus verloren als Staatsfeinde bezeichnete Regimegegner sämtliche Bürgerrechte und wurden zu KZ-Haft verurteilt. So verlor beispielsweise Käthe Kollwitz (1867-1945) als staatsfeindliche Malerin alle Mitgliedschaften in Kunstorganisationen, Konrad Adenauer wurde verbannt, Willy Brandt entkam als gesuchter Staatsfeind nach Norwegen. Der Pfarrer Hermann Scheipers beschreibt in seiner Biografie, wie er zunächst als Staatsfeind im Dritten Reich im KZ Dachau zugebracht hat, fliehen konnte, und später wiederum wegen Staatsfeindlicher Hetze in der DDR angeklagt war.

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