Staatsfeind

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Mit dem Ausdruck Staatsfeind bezeichnet ein Staatswesen Personen, die dem Bestand und der Sicherheit der Gesellschaft entgegenarbeiten, wie etwa durch Landesverrat und Hochverrat.

Um solchen Bestrebungen entgegenzuwirken, existiert in vielen Staaten ein Staatsschutz.

[Bearbeiten] Rechtslage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Staatsfeind, wer den demokratischen Rechtsstaat gemäß §§ 84–91 StGB und die gefährdet. Darunter fallen solche Delikte wie:

Die Verfolgung dieser Straftaten dient der Aufrechthaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

[Bearbeiten] Verfolgung von Staatsfeinden in totalitären Regimen

Im Nationalsozialismus verloren als Staatsfeinde bezeichnete Regimegegner sämtliche Bürgerrechte und wurden zu KZ-Haft verurteilt. So verlor beispielsweise Käthe Kollwitz (1867–1945) als staatsfeindliche Malerin alle Mitgliedschaften in Kunstorganisationen, Konrad Adenauer wurde verbannt, Willy Brandt entkam als gesuchter Staatsfeind nach Norwegen. Der Pfarrer Hermann Scheipers beschreibt in seiner Biografie, wie er zunächst als Staatsfeind im Dritten Reich im KZ Dachau zugebracht hat, fliehen konnte, und später wiederum wegen Staatsfeindlicher Hetze in der DDR angeklagt war.

[Bearbeiten] Verwendung in der Populärkultur

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