Staatsgerichtshof

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Staatsgerichtshof (StGH) ist häufig die Bezeichnung für das Verfassungsgericht eines Staates.

Ursprünglich oder traditionell übt ein Staatsgerichtshof dabei keine vollständige Verfassungsgerichtsbarkeit (keine Verfassungsbeschwerde) aus, sondern eine auf staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten beschränkte.

In der Bundesrepublik Deutschland führen mehrere Landesverfassungsgerichte die Bezeichnung Staatsgerichtshof:

Im Deutschen Reich gab es den

Im Königreich Bayern bestand ein

Im Großherzogtum Oldenburg und später im Freistaat Oldenburg bestand der

Im Fürstentum Liechtenstein besteht der