Staatsgerichtshof
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Staatsgerichtshof (StGH) ist häufig die Bezeichnung für das Verfassungsgericht eines Staates.
Ursprünglich oder traditionell übt ein Staatsgerichtshof dabei keine vollständige Verfassungsgerichtsbarkeit (keine Verfassungsbeschwerde) aus, sondern eine auf staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten beschränkte.
In der Bundesrepublik Deutschland führen mehrere Landesverfassungsgerichte die Bezeichnung Staatsgerichtshof:
- Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
- Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Im Deutschen Reich gab es den
Im Königreich Bayern bestand ein
Im Großherzogtum Oldenburg und später im Freistaat Oldenburg bestand der
Im Fürstentum Liechtenstein besteht der