Stadthauptmann
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Ein Stadthauptmann ist eine Verwendungsbezeichnung innerhalb der Sicherheitsbehörden in Österreich.
Die Bezeichnung Stadthauptmann ist seit der Zwischenkriegszeit gebräuchlich. Es handelt sich dabei um den Leiter eines Polizeikommissariates, von denen innerhalb der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien vierzehn existieren. In den anderen Sicherheitsbehörden des Landes findet die Bezeichnung keine Verwendung.
Beim Polizeikommissariat handelt es sich quasi um eine Filialbehörde der BPD, jedoch ohne eigene Behördenkompetenz. Der Stadthauptmann ist immer Angehöriger des höheren, rechtskundigen Dienstes der BPD, also ein Jurist. Für Frauen ist die Führung der Bezeichnung in weiblicher Form möglich, jedoch bislang nicht üblich.

