Stadtverordneter

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Als Stadtverordnete werden (u. a. in Hessen) Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. des Gemeindeparlamentes bezeichnet.

[Bearbeiten] Rechtliche Grundlage Hessen

Gem. §49 HGO (Hessische Gemeindeordnung) führen die Gemeindevertreter in den Städten die Bezeichnung Stadtverordneter.

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