Stadtwald

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Stadtwald als Wald, weitere Bedeutungen unter Stadtwald (Begriffsklärung).
Stadtwald Eilenriede mit Graben- und Wallrest der mittelalterlichen Landwehr

Mit Stadtwald wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. Rechtlich gesehen handelt es sich um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner, weist dieser Wald in der Regel eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwegen auf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutsche Stadtwälder

Zu den bekanntesten Stadtwäldern gehört in Deutschland der Tiergarten (210 ha) und der Grunewald (ca. 3.000 ha) in Berlin, der Frankfurter Stadtwald (4.800 ha), die Dresdner Heide (5.876 ha) und die Eilenriede in Hannover (650 ha), die sogar zu den größeren der Welt gehören. Baden-Baden hat mit 8.578 ha und einem Anteil von 61% der Gesamtfläche den größten Stadtwald der Bundesrepublik.[1] Die Rostocker Heide (6.004 ha), die sich seit Jahrhunderten im Besitz der Hansestadt Rostock befindet, ist ebenfalls einer der größten kommunalen Wälder Deutschlands.[2] Weniger bekannt ist der Duisburger Stadtwald.

[Bearbeiten] Stadtwälder in Europa (Auswahl)

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Frankreich

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Schweiz

[Bearbeiten] Stadtwälder in den USA

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Stadtplan Baden-Baden, amtliche Ausgabe, Städtisches Vermessungs- und Liegenschaftsamt Baden-Baden, 1983
  2. [1]
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