Stadtwald

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Stadtwald als Wald, weitere Bedeutungen unter Stadtwald (Begriffsklärung).
Stadtwald Eilenriede mit Graben- und Wallrest der mittelalterlichen Landwehr

Mit Stadtwald wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. Oft handelt es sich um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner weist dieser Wald in der Regel eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwegen auf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutsche Stadtwälder

Zu den bekanntesten Stadtwäldern gehören in Deutschland der Tiergarten (210 ha) und der Grunewald (ca. 3.000 ha) in Berlin, der Frankfurter Stadtwald (3.866 ha), die Dresdner Heide (6.133 ha) und die Eilenriede in Hannover (650 ha), die sogar zu den größeren der Welt gehören. Der Duisburger Stadtwald bildet zusammen mit dem Broich-Speldorfer Wald in Mülheim an der Ruhr, dem Duisburger Sportpark und der Duisburger Huckinger Mark ein zusammenhängendes Waldgebiet von etwa 30.000 ha. Baden-Baden hat mit 8.578 ha und einem Anteil von 61 % der Gesamtfläche den größten Stadtwald der Bundesrepublik.[1] Die Rostocker Heide (6.004 ha), die sich seit Jahrhunderten im Besitz der Hansestadt Rostock befindet, ist ebenfalls einer der größten kommunalen Wälder Deutschlands.[2] Der Leipziger Auenwald gehört zu den größten erhaltenen Auwaldbeständen in Mitteleuropa.

[Bearbeiten] Stadtwälder in Europa (Auswahl)

[Bearbeiten] Die größten Stadtwälder Deutschlands

[Bearbeiten] Frankreich

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Schweiz

[Bearbeiten] Stadtwälder in den USA

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Stadtplan Baden-Baden, amtliche Ausgabe, Städtisches Vermessungs- und Liegenschaftsamt Baden-Baden, 1983
  2. [1]
  3. Stadtwald Frankfurt
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