Statuslehre (Rhetorik)
Status oder auch constitutio sind die lateinischen Begriffe für das griechische stasis. Sie stammen aus der antiken juristischen Beredsamkeit und bedeuten so viel wie „das Aufstellen“, „die Stellung“ eines Kämpfenden.
Die Statuslehre ist das rhetorische System der in juristischen Fällen – meist Prozessreden – möglichen Fragestellungen. Dabei wird der juristische Ansatzpunkt untersucht, die Ausgangsstellung für Anklage oder Verteidigung, also die Fragestellung, aus der sich das Ziel der Argumentation ergibt.
Begründer der Statuslehre ist Hermagoras von Temnos (2. Jahrhundert v. Chr.). Er unterscheidet in seiner Schrift Technai rhetorikai zwei große Gruppen von Untersuchungsgegenständen (quaestiones) und innerhalb dieser beiden Gruppen je vier Arten von Fragestellungen:
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[Bearbeiten] Geschichte
Die Schrift des Hermagoras wird wegen ihrer übersichtlichen Anlage zur Grundlage des rhetorischen Unterrichts im republikanischen Rom. Hier wird die Lehre übernommen von Cicero (106-43 v. Chr.) in De inventione und Quintilian (35-96 n. Chr.) in seiner Institutio oratoria. Hermogenes von Tarsos (2. Jahrhundert n. Chr.) und Zenon von Athen unterscheiden 13 status, die nicht mehr für die rednerische Praxis – das Forum hatte in der Kaiserzeit an Bedeutung verloren -, sondern ausschließlich für die fiktiven Streitfragen in den Hörsälen der Rhetorenschulen zugeschnitten sind. Sulpicius Victor (um 400 n. Chr.) aus Gallien bearbeitet das rhetorische Handbuch des Zenon in seinen Institutiones oratoriae und unterscheidet ebenfalls 13 status. Die Ars Rhetorica des C. Chirius Fortunatianus aus dem 4. Jahrhundert übernimmt die Statuslehre des Hermogenes von Tarsos.