Steuerfestsetzung

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Die Steuerfestsetzung ist die Verwirklichung eines entstandenen Steueranspruches. Die Festsetzung der Steuern erfolgt regelmäßig durch einen Steuerbescheid oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steueranmeldung (§ 155 Abs. 1 Abgabenordnung).

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