Steuergesetze

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Das deutsche Steuerrecht umfasst zur Zeit (Stand: 1. Januar 2005) folgende Steuergesetze:

AbgabenordnungAlkopopsteuergesetzAußensteuergesetzBewertungsgesetzBiersteuergesetzBranntweinsteuergesetzDoppelbesteuerungsabkommenEinkommensteuergesetzErbschaftsteuergesetzFeuerschutzsteuergesetzGewerbesteuergesetzGrunderwerbsteuergesetzGrundsteuergesetzInvestmentsteuergesetzKaffeesteuergesetzKirchensteuergesetzKörperschaftsteuergesetzKraftfahrzeugsteuergesetzMineralölsteuergesetzRennwett- und LotteriegesetzSchaumweinsteuergesetzSolidaritätszuschlaggesetzSpielvergnügungsteuergesetzStromsteuergesetz (Deutschland)TabaksteuergesetzUmsatzsteuergesetzUmwandlungssteuergesetzVersicherungsteuergesetzVermögensteuergesetzZollkodex (EU-Recht) • Zollkodex-Durchführungsverordnung (EU-Recht) • Zwischenerzeugnissteuergesetz

Neben diesen Gesetzen ist – über die Kommunalabgabengesetze der Länder – den Gemeinden das Recht eingeräumt, mittels kommunaler Satzungen eigene Rechtsgrundlagen für Aufwandsteuern zu schaffen. In den meisten Kommunen existiert eine Hundesteuersatzung sowie eine Getränkesteuersatzung und in vielen touristisch erschlossenen Orten eine Zweitwohnungsteuersatzung.

[Bearbeiten] Durchführungsverordnungen und Richtlinien

Zum Steuerrecht gehören auch die zu den Steuergesetzen ergangenen Durchführungsverordnungen und Richtlinien bzw. Verwaltungsanweisungen; letztere sind allerdings nur für die Verwaltung verbindlich.

Die folgenden Steuern sind keine eigenständigen Steuerarten, sondern in einem der oben angeführten Gesetze geregelt:

In Deutschland derzeit nicht erhoben werden:

[Bearbeiten] Siehe auch

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