Stevia (Süßstoff)

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Stevia, das Erzeugnis der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“), ist ein natürlicher Süßstoff. Es besteht hauptsächlich aus dem Diterpenglykosid Steviosid. Es hat die 300-fache Süßkraft von Zucker und ist für Diabetiker geeignet. Steviosid ist für die Süßwirkung der Steviablätter der wichtigste Inhaltsstoff. Steviaerzeugnisse sind in der EU nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, und es ist untersagt, sie als solche in Verkehr zu bringen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Stevia rebaudiana, kurz Stevia genannt, ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze. Sie wächst als Staude im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguay-/brasilianischen Grenzgebiet. Die stark süßende Wirkung ist den Ureinwohnern seit Jahrhunderten bekannt.[1] 1887 entdeckte Moises Giacomo Bertoni, ein Schweizer Botaniker, die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni. Bertoni erkannte ebenfalls die süßende Wirkung (Zitat: Bertoni hatte schon 1901 geschrieben, dass ein paar kleine Blätter ausreichend sind, um eine Tasse starken Kaffee oder Tees zu süßen.[2])

  • 1920: Anbau von Stevia in Plantagen
  • 1931: physiologische Studien von Pomeret und Lavieille: Stevioside sind bei Kaninchen, Meerschweinchen und Hühnern nicht toxisch und werden nicht resorbiert.
  • 1941: Erprobung in England als Zuckerersatzstoff aufgrund der Zuckerknappheit wegen der deutschen U-Boot-Blockade. Nicht weiter verfolgt.
  • 1952: National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases, Bestimmung der Hauptbestandteile des Naturstoffextraktes
  • 1954: Japan: Kultivierung in Gewächshäusern
  • 1969–1971: weitere Anbauexperimente in Japan
  • 1971: Stevia wird in China bekannt, in Japan industrielle Verwendung
  • 1970er Jahre: Zulassung von Stevia als Zuckerersatzstoff in Japan
  • 1981: 2000 Tonnen Verbrauch in Japan
  • 1982: P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen.[3] – Die Studie ist umstritten.
  • 1985: John Pezzuto et al.[4]
  • seither ist die Verwendung umstritten. Keine Zulassung in der EU und in den USA.
  • bis 2007: Coca-Cola reicht 24 Patente basierend auf Stevia als Süßstoff in Cola-Light ein.[5]

[Bearbeiten] Verbreitung

Steviablätter werden seit über 500 Jahren [6] von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ê (Süßkraut).

Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut und verwendet. Auch in Japan und seit Oktober 2008 in Neuseeland und Australien ist Stevia zugelassen. In der Schweiz wurde im August 2008 durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach acht Monaten Bearbeitungszeit einem Einzelantrag zugestimmt, wonach nun in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft wird.[7] Ende April 2009 kündigte das größte Schweizer Einzelhandelsunternehmen Migros an, ab sofort Getränke der Marke Sarasay zu verkaufen, die ausschließlich mit Stevia gesüßt sind.[8] In den Vereinigten Staaten von Amerika ist Stevia als Nahrungsergänzung seit 1995 wieder erlaubt. Nach Europa wurden seit 1986 zahlreiche Tonnen von Steviablättern und Steviol Glykoside importiert und dort konsumiert. Trotzdem gilt es seit 1997 als Novel-Food und wurde 2001 auf Grund fehlender wissenschaftlicher Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Lebensmittel vom Markt genommen.

Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadoren darüber berichteten, dass die südamerikanischen Eingeborenen die Blätter einer Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Auch heute werden die Blätter in Südamerika häufig verwendet. Ebenso werden die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reiche, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

[Bearbeiten] Süßwirkung

Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um acht Glykoside. Eines davon, das Steviosid, wird als dreihundertmal süßer als Saccharose bei einer Saccharose-Konzentration von 0,4 Prozent angesehen, 150-mal süßer bei einer Konzentration von 4 Prozent und hundertmal süßer bei einer 10%igen Saccharosekonzentration. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid, Rebaudiosid A , C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat mit sechs bis achtzehn Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.

Die für die Süßwirkung wichtigsten vier Steviol-Glykoside sind: Steviosid, Rebaudiosid A, Rebaudiosid C und Dulcosid A. Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglykoside aufweist (am süßesten, wenig bitter). Enzymatisch gewonnene Steviaprodukte, die nahezu 100 % Rebaudioside und nur in geringen Spuren Steviosid enthalten, haben keinen bitteren Bei- oder Nachgeschmack.

In einer Publikumsbefragung im Fernsehen[9] wurde die Süße von Stevia im direkten Vergleich mit denselben Produkten, die mit Zucker gesüßt sind, unterschiedlich wahrgenommen. Bei einigen Lebensmitteln wurde die Süße von Zucker, bei anderen die von Stevia als angenehmer empfunden, die Wahrnehmung unterscheidet sich aber auch individuell je nach Geschmack der Testperson. Generell eignet sich Stevia dort nicht, wo der Zucker als Volumenmenge benötigt wird, wie es in vielen Kuchenrezepten der Fall ist. Gegebenenfalls müssen entsprechende Rezepte angepasst werden. Problematisch kann auch der Eigengeschmack der Auszugsmittel sein, mit deren Hilfe der Süßstoff aus den Blättern gelöst wird. Vertreter der Zuckerindustrie geben sich deshalb sicher, dass Stevia auch im Fall einer Zulassung als Lebensmittel den Zucker nicht überall und nicht vollständig ersetzen könne.

[Bearbeiten] Risiken

1984 erbrachte eine von Monsanto (Erzeuger des synthetischen Süßstoffes Aspartam) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung erhebliche Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia.[10] Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA 1991 von der Food and Drug Administration verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze. In Japan wird Stevia allerdings seit Jahrzehnten genutzt zum Süßen von Tee, Softdrinks, Zahnpasta, Kuchen und Bonbons. Ein Renner ist Pocari Sweat, ein mit Stevia gesüßter Sportlertrank. Stevia ist beliebter als künstliche Süßstoffe wie Aspartam, Saccharin und Cyclamat.

Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. Nach den Verbraucherschutzstandards der EU sind daher weitere Studien zu gesundheitlichen Wirkungen notwendig, bevor das Verkaufsverbot aufgehoben werden kann. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit. Da jedoch die Verschlechterung der Zeugungsfähigkeit des Mannes zur Empfängnisverhütung eine traditionelle Verwendung von Stevia darstellt, muss die unkritische Befürwortung als fragwürdig gelten.

Untersuchungen zur Wirkung von Steviaextrakten auf die Fertilität beim Menschen liegen nicht vor. Studienergebnisse bei der Ratte zeigten nicht einheitliche Ergebnisse [11][12][13]. Erste Hinweise zu dieser Frage stammen aus den sechziger Jahren [14]. Die Wirkung von Stevia auf die Fertilität gilt daher als wissenschaftlich nicht erwiesen und wird kontrovers diskutiert [15].

Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern [16] und Ratten [12] beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch waren, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichtes an frischen Steviablättern zu sich nehmen müsste - in diesen Mengen wäre auch Zucker gefährlich. Tatsächlich würde ein Erwachsener, wenn man den gesamten durchschnittlichen täglichen Zuckerkonsum (ca. 130g) durch Stevioside ersetzt, nur etwa 400 mg davon zu sich nehmen, was in Steviablättern etwa 4g (bei angenommenen 10% Steviosidgehalt) [A 1] bedeuten würde.

[Bearbeiten] Situation in Europa

In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Zulassungsantrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.

1998 bis 2002 finanzierte die EU ein deutsch-spanisches Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia Rebaudiana Bertoni in der EU optimiert werden sollte.

Eine Zulassung kann nur dadurch zustande kommen, dass ein erneuter Antrag als Novel-Food eingereicht und vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU positiv bewertet wird. An einem solchen Neuantrag arbeitet derzeit die European Stevia Association (EUSTAS).[17]

Anbieter von Stevia-Produkten umgehen das Verkaufsverbot, indem sie ihre Produkte nicht als Lebensmittel deklarieren. Diese Produkte erfüllen jedoch häufig nicht die hygienischen Anforderungen, die an Lebensmittel gestellt werden müssen, oder sind in ihrer Zusammensetzung fragwürdig.

In der Schweiz wurde Ende August 2008 die bisher an die EU angelehnte Praxis gelockert, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einem Freiburger Getränke-Produzenten erlaubte, ein Produkt mit Stevia-Extrakt zu süßen. Da der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe neue Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, will das BAG fortan die Verwendung von Stevia-Extrakt auf Gesuch hin bewilligen, sofern eine Notwendigkeit für dessen Nutzung vorliegt.[7][18]

Es besteht der Verdacht, dass die Zucker- oder Süßstoffindustrie Einfluss auf die EU-Kommission genommen haben könnte.[19]

Des Weiteren wurde im österreichischen Parlament am 20. Mai 2009 von Ing. Norbert Hofer (FPÖ) ein Antrag für die Zulassung von Stevia gestellt.[20]

[Bearbeiten] Empfehlung der FAO/WHO

Die gemeinsame Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives - JECFA) von WHO und FAO kam auf der Grundlage von Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine Aufgabe der Kommission ist es, die gesundheitliche Bedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen und Empfehlungen für deren Verwendung zu geben. Hierzu gehören Festlegungen über die Reinheit der Zusatzstoffe sowie deren maximal zulässige Tagesdosis, den so genannten ADI-Wert.

Inzwischen (69. Treffen 2008 in Rom) wurde für Stevia bzw. für den Extrakt ein ADI-Wert festgelegt. Für Steviolglykoside wurde der 2004 vorläufige ADI-Wert nach der Eingabe zusätzlicher wissenschaftlicher Studien am 4. Juli 2008 auf 0-4mg/kg Körpergewicht pro Tag verdoppelt.[21]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. 400mg Stevioside = 0,4 g - bei einem Steviosidgehalt von 10% entsprechend 0,4g x 10 und damit exakt 4 g Steviablätter

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Naturwiss. Rundsch. 27, 231ff. (1974)
  2. Barbara Simonsohn in: Stevia. Sündhaft süß und urgesund: Eine Alternative zu Zucker und Süßstoffen. Windpferd Verlagsgesellschaft mbH, Oberstdorf, ISBN 3893853103
  3. Medon, P.J. et al.: Safety assessment of some Stevia rebaudiana sweet principles. in Fed. Proc. 41:1568, 1982
  4. Pezzuto, J.M.; Compadre, C.M., Swanson, S.M., Nanayakkara, D., Kinghorn, A.D. (April 1985): Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic. in: Proc Natl Acad Sci U.S.A. 82 (8): 2478–82 PMID 3887402
  5. http://www.welt.de/wirtschaft/article1083396/Coca-ColaUS95testetUS95KrautUS95alsUS95Zuckerersatz.html
  6. 3sat-nano
  7. a b Schweiz lockert Verbot für Süssstoff-Pflanze Stevia, NZZ Online, 5. September 2008
  8. Daniel Sägesser, Migros-Magazin, Nr. 17, 20. April 2009, S. 33: Die Getränkerevolution — Natürlich, süss, kalorienfrei — Stevia (PDF; 102 kB)
  9. Stern TV (RTL) vom 18. Februar 2009; befragt wurden einige Personen im Publikum und in einem Filmbeitrag.
  10. Pezutto, J.M. et al. (1985): Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic. In: Proc. Natl. Acad. Sci. USA Bd. 82, S. 2478–2482. PMID 3887402 PDF
  11. Melis MS. Effects of chronic administration of Stevia rebaudiana on fertility in rats. J Ethnopharmacol. 1999 Nov 1;67(2):157-61. PMID: 10619379
  12. a b Oliveira-Filho RM., OA Uehara, CA Minetti and LB Valle: Chronic administration of aqueous extract of Stevia rebaudiana (Bert.) Bertoni in rats: endocrine effects. General Pharmacology Bd. 20, 1989, S. 187-191
  13. Yodyingyuad V, Bunyawong S Effect of stevioside on growth and reproduction. Hum Reprod. 1991 Jan;6(1):158-65
  14. Planas GM, Kucacute J. Contraceptive Properties of Stevia rebaudiana. Science. 1968 Nov 29;162(3857):1007.
  15. Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)
  16. Wasuntarawat C., P Temcharoen, C Toskulkao, P Mungkornkarn, M Suttajit and T Glusukon. Developmental toxicity of steviol, a metabolite of stevioside, in the hamster. Drug & Chemical Toxicology 21:207-222, 1998.
  17. [http://www.eustas.org/ger/index_ger.html European Stevia Association
  18. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Stevia Rebaudiana - Süsskraut
  19. http://www.stevia.at/index.php?option=com_content&task=view&id=27&Itemid=47
  20. http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00623/pmh.shtml
  21. FAO Fact Sheet: Steviol glycosides. Final 5. November 2008 (PDF; 88 kB)

[Bearbeiten] Weblinks

Commons Commons: Stevia rebaudiana – Bilder, Videos und Audiodateien


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