Stilllegung

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Unter Stilllegung versteht man die temporäre oder dauerhafte Außerbetriebnahme von technischen Anlagen, Einrichtungen, Objekten, Fahrzeugen und Ackerflächen. Dieser Begriff findet vor allem in der klassischen Industrie, dem Bergbau und dem Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie der Agrarpolitik (Flächenstilllegung) breite Anwendung und wird stark begünstigt durch die Einführung neuer, innovativer Technologien.

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