Strafgesetzbuch (Österreich)
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Strafgesetzbuch |
| Langtitel: | Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen |
| Abkürzung: | StGB |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Strafrecht |
| Datum des Gesetzes: | 23. Jänner 1974 BGBl. Nr. 60/1974 |
| Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 1975 |
| Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 130/2011 Inkrafttretedatum: 1. Jänner 2012 |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB, bei nötiger Abgrenzung auch öStGB oder StGB-AT) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte [Bearbeiten]
Ein frühes Strafgesetz war die Constitutio Criminalis Carolina (CCC), die allerdings nur subsidär, neben den Strafgesetzen der Reichsstände, galt. Eine Vereinheitlichung des Strafprozessrechts und des materiellen Strafrechtes in den österreichischen Ländern erfolgte erstmals mit der Constitutio Criminalis Theresiana (CCT) aus dem Jahre 1768, die jedoch schon zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens als veraltet angesehen wurde und daher 1787 durch das neue Josefinische Strafgesetzbuch (Josephina) ersetzt wurde, welches sich unter anderem durch die fast gänzliche Abschaffung der Todesstrafe auszeichnete. Schon 1795 jedoch wurde die Todesstrafe – als Folge der politischen Entwicklungen jener Zeit – wieder neu eingeführt und fand auch Eingang in das Strafgesetz 1803 (StG 1803), welches im Übrigen ein für damalige Verhältnisse höchst modernes Gesetzbuch war. Danach jedoch erfolgte ein legislatorischer Stillstand: Schon das Strafgesetz 1852 (StG 1852) war keine neue Kodifikation, sondern lediglich eine erneute Kundmachung des Gesetzes von 1803 unter Einarbeitung aller seither dazu ergangener Ergänzungen und Novellierungen und unter Weglassung des verfahrensrechtlichen Teils. Zahlreiche Bemühungen um eine Neukodifikation scheiterten. 1945 erfolgte eine neuerliche Kundmachung des Strafgesetzes 1852 (StG 1945). Im Jahre 1971 kam es mit der „Kleinen Strafrechtsreform“ zu wesentlichen Änderungen an einzelnen Gesetzen. So wurde beispielsweise die Strafbarkeit von Ehebruch und gleichgeschlechtlichen Handlungen zwischen Volljährigen (mit gleichzeitiger Einführung vier neuer Delikte) abgeschafft.
Erst nach 120 Jahren gelang dem Justizminister Christian Broda die „Große Strafrechtsreform“ mit kompletter Neukodifizierung. Das eingehend durchberatene Gesetzbuch fand großteils allgemeine Zustimmung, lediglich aufgrund der im StGB enthaltenen Fristenregelung wurde es vom Nationalrat allein mit den Stimmen der SPÖ (welche zu jener Zeit die absolute Mehrheit besaß) am 29. November 1973, und nachdem der Bundesrat Einspruch erhoben hatte, nochmals am 23. Jänner 1974 (Beharrungsbeschluss) beschlossen. Es trat am 1. Jänner 1975 in Kraft. Seitdem erfolgten zahlreiche Novellierungen.
Aufbau [Bearbeiten]
Das StGB ist in zwei Hauptteile gegliedert. Man unterscheidet den Allgemeinen Teil (§§ 1-74) und den Besonderen Teil (§§ 75-324). Der Allgemeine Teil ist seinerseits in zwei Bereiche unterteilt.
Allgemeiner Teil I [Bearbeiten]
Der Allgemeine Teil I (AT I) behandelt die Lehre von der Straftat. Er beinhaltet die Rechtsfolgevoraussetzungen wie
- den Grundsatz nullum crimen sine lege (inklusive Analogieverbot zuungunsten des Angeklagten),
- Vorsatz,
- Fahrlässigkeit,
- Unterlassung,
- Beteiligung,
- Versuch und die
- Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Allgemeiner Teil II [Bearbeiten]
Der Allgemeine Teil II (AT II) behandelt die Lehre von den Folgen der Straftat:
- Strafen,
- Abschöpfung der Bereicherung,
- Strafbemessung,
- Bedingte Strafnachsicht und Entlassung,
- Bewährung und die
- Verjährung.
Besonderer Teil [Bearbeiten]
Im Besonderen Teil sind die einzelnen Delikte normiert. Geordnet sind die Delikte nach dem Rechtsgut, das durch den jeweiligen Tatbestand geschützt wird.
- Strafbare Handlungen (bzw. Verletzungen) gegen … Leib und Leben
- Schwangerschaftsabbruch
- Freiheit
- Ehre
- Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse
- Fremdes Vermögen
- Gemeingefährliche strafbare Handlungen und die Umwelt
- Religiöser Frieden und die Ruhe der Toten
- Ehe und Familie
- Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
- Tierquälerei
- Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen
- Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln
- Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat
- Angriffe auf oberste Staatsorgane
- Landesverrat
- Bundesheer
- Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen
- Staatsgewalt
- Öffentlicher Frieden
- Rechtspflege
- Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen
- Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes
- Störung der Beziehungen zum Ausland
- Völkermord
Nebenstrafrecht [Bearbeiten]
Wie in vielen anderen Staaten sind zahlreiche Tatbestände nicht im StGB direkt, sondern in diversen Nebengesetzen erfasst. Diese Bestimmungen bezeichnet man in Österreich zusammenfassend als Nebenstrafrecht. Wichtige strafrechtliche Nebengesetze sind:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- Mediengesetz (MedienG),
- Pornographiegesetz (PornoG),
- Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG),
- Waffengesetz (WaffG),
- Militärstrafgesetz (MilStG),
- Finanzstrafgesetz (FinStrG).
Darüber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Urheberrechtsgesetz (UrhRG).
Eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts ist der relativ weite Spielraum bei der Strafbemessung. So reicht der Strafrahmen bei Mord (§ 75 StGB) von einem Jahr (§ 41 StGB) bis hin zu lebenslanger Haft oder Maßnahmenvollzug. Dieser Spielraum besteht, da im österreichischen StGB das Prinzip des Einheitstäters gilt, und nicht wie etwa in Deutschland detaillierte Regelungen zu Täterschaft und Teilnahme an einer Straftat existieren.
Siehe auch [Bearbeiten]
- Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches (mit den Namen der Paragrafen und dem Strafrahmen)
Literatur [Bearbeiten]
- Helmut Fuchs: Österreichisches Strafrecht. Allgemeiner Teil I. 7. Auflage. Springer, Wien/New York 2008. ISBN 978-3-211-74422-2
- Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil I, Grundlagen und Lehre von der Straftat, 2. Auflage, facultas.wuv, Wien 2011. ISBN 978-3-7089-0758-1,
- Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil II, Strafen und Maßnahme, 5. Auflage, Verlag Österreich, Wien 2012. ISBN 978-3-7046-5761-9,
- Christian Bertel/Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil I (§ 75 bis 168b StGB). 10. Auflage. Springer, Wien/New York 2008. ISBN 978-3-211-74135-1
- Christian Bertel/Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II (§§ 169 bis 321 StGB). 8. Auflage. Springer, Wien/New York 2008. ISBN 978-3-211-09466-2
- Diethelm Kienapfel/Frank Höpfel: Grundriss des österreichischen Strafrechts. 13. Auflage. Manz, Wien 2009. ISBN 978-3-214-12190-7
- Diethelm Kienapfel/Hans Valentin Schroll: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band I: Delikte gegen Personenwerte. 5. Auflage. Manz, Wien 2003. ISBN 3-214-10565-5
- Diethelm Kienapfel/Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band II. Delikte gegen Vermögenswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2003. ISBN 3-214-10570-1
- Diethelm Kienapfel/Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band III. Delikte gegen sonstige Individual- und Gemeinschaftswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2005. ISBN 3-214-14962-8
Weblinks [Bearbeiten]
- Strafgesetzbuch im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)
- Erstfassung Strafgesetzbuch 1975 Gefunden 16. April 2009 (PDF-Datei; 4,42 MB)
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