Strompreis
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Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht ca. 60% des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Strompreisbestandteile
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden in Deutschland.
[Bearbeiten] Energielieferung
Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der EEX, einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23 % des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten.
[Bearbeiten] Netznutzung
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber sowie den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil auf Grund einer Monopolstellung der Stromkonzerne als gleichzeitiger Netzbetreiber. Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil der Netznutzungsentgelte deutlich niedriger.
Die EU-Kommission verlangt eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Übertragung der Netze auf eine unabhängige Gesellschaft.
[Bearbeiten] Steuern, Abgaben und Umlagen
- Die Konzessionsabgabe, als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen.
- Die KWK-Umlage nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
- Die EEG-Umlage nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien.
- Die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung, bzw. Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.
- Die Mehrwertsteuer.
Ca. 41% des Strompreises für Haushaltskunden gehen auf Steuern, Abgaben und Umlagen zurück.
[Bearbeiten] Abrechnung der Strompreise
Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.
[Bearbeiten] Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland
Die folgende Tabelle gibt den Durchschnittsstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte mittlerer Größe (Stromverbrauch um 3.500 kWh) an. Der angegebene Preis versteht sich ohne Steuern zu Preisen jeweils am 1. Januar jeden Jahres bzw. des ersten Halbjahres. Der mittlere Nettostrompreis für Haushalte mittlerer Größe liegt im EU-27 Durchschnitt by 12,11 ct/kWh, in Frankreich bei 9,14 ct/kWh, im Vereinigten Königreich by 13,94 ct/kWh (alle Werte Stand 2008).[1]
| Jahr | Euro je kWh[1] | Veränderung in €/kWh | Veränderung in % |
| 1996 | 0,1320 | - | - |
| 1997 | 0,1270 | - 0,0050 | - 3,8 |
| 1998 | 0,1256 | - 0,0014 | - 1,1 |
| 1999 | 0,1277 | + 0,0021 | + 1,7 |
| 2000 | 0,1191 | - 0,0086 | - 6,7 |
| 2001 | 0,1220 | + 0,0029 | + 2,4 |
| 2002 | 0,1261 | + 0,0041 | + 3,4 |
| 2003 | 0,1267 | + 0,0006 | + 0,5 |
| 2004 | 0,1259 | - 0,0008 | - 0,6 |
| 2005 | 0,1334 | + 0,0075 | + 6,0 |
| 2006 | 0,1374 | + 0,0040 | + 3,0 |
| 2007 | 0,1433 | + 0,0059 | + 4,3 |
| 2008 | 0,1299 | - 0,0134 | - 9,3 |
[Bearbeiten] Haushaltstarife
Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Euro pro Kilowattstunde (EUR/kWh). Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Strommenge multipliziert mit dem Arbeitspreis.
- Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig)
- Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.
- Variable Strompreise
- Ab dem Jahr 2011 ist vom Staat vorgeschrieben, dass die Stromanbieter variable Strompreise anbieten (EnWG § 40,3). Durch die digitalen Stromzähler (verplichtender Einbau sog. Smart Meters ab 2010) wird gleichzeitig eine Visualisierung des Stromverbrauches möglich sein. Diverse (Forschungs-) Projekte beschäftigen sich mit der hieraus zu erwartenden Konsequenz, den Handlungsbedarf der Bevölkerung durch die einhergehende Sensibilisierung hinsichtlich des Stromverbrauchs und der sich verändernden Strompreise durch intelligente Gerätesteuerungen zu entsprechen.
[Bearbeiten] Gewerbetarife
Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.
[Bearbeiten] Sondertarife
Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Leistungspreis (verbrauchsabhängig)
- Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.
- Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
- Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig und sofern nicht ausreichend kompensiert)
[Bearbeiten] Grundsätzliche Unterschiede der angebotenen Stromlieferverträge
Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden zwei Arten von Stromlieferverträgen an:
[Bearbeiten] Grundversorgung
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten "Allgemeinen Tarife" bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in §39 EnWG als "Allgemeine Preise" bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den "Allgemeinen Preisen" zustande. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Größere Haushalte, Gewerbe und Industrie bekommen mit Sonderverträgen in der Regel günstigere Konditionen.
[Bearbeiten] Sonderverträge
Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife.
[Bearbeiten] Allgemeines zu den Tarifen
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis/kWh hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden Ökostromtarife angeboten, die Strom aus umweltfreundlichen Energiequellen anbieten. Ferner gibt es günstige Schwachlasttarife, sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchten Strommengen werden dann an einem Zweitarifzähler z. B. durch eine Umschaltuhr gezählt und der Preis damit getrennt berechnet.
[Bearbeiten] Abrechnungsbeispiele
[Bearbeiten] Singlehaushalt
Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
| Verbrauchsermittlung | ||||||||
| Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurechnender Verbrauch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strom | S00985632 | ET | 23.09.2007 | 8.270 | 01A | |||
| 31.12.2007 | 8.640 | 02S | ||||||
| 21.09.2008 | 9.370 | 01A | 1.100 | 1 | 1.100 kWh | |||
| Betragsermittlung | ||||||||
| Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis HT | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 370 | 0,142500 €/kWh | 52,73 | |||
| Arbeitspreis HT | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 730 | 0,147500 €/kWh | 107,68 | |||
| Bereitstellungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 35,00 €/Jahr | 9,59 | ||
| Bereitstellungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 | ||
| Verrechnungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 25,00 €/Jahr | 6,85 | ||
| Verrechnungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 30,00 €/Jahr | 21,70 | ||
| Stromsteuer | 1 | 23.09.07 - 21.09.08 | 1100 | 0,020500 €/kWh | 22,55 | |||
| Nettosumme Strom | 250,03 | |||||||
| Umsatzsteuer (19%) | 47,51 | |||||||
| Bruttogesamtsumme | 297,54 | |||||||
*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET - Eintarifzähler, DT - Doppel- bzw. Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
[Bearbeiten] Sondervertragskunde
Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
| Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815 | ||||||||
| ZW* | von | bis | Zählerstand alt |
Zählerstand neu |
Differenz | Wandler- faktor |
Verbrauch | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh | |
| WNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh | |
| LSTG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1.878,4 kW | |
| BHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh | |
| BNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1.520,28 | 40 | 60.811 kVArh | |
| Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815 | ||||||||
| Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungspreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.878,4 kW | 5,50000 €/kW | 10.331,20 | |||
| Arbeitspreis HT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 568.512 kWh | 0,07430 €/kWh | 42.240,44 | |||
| Arbeitspreis NT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 545.667 kWh | 0,04430 €/kWh | 24.173,05 | |||
| KWKG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 8.333 kWh | 0,00289 €/kWh | 24,08 | |||
| KWKG (vergünstigt) | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 | |||
| EEG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,00880 €/kWh | 9.804,86 | |||
| Stromsteuer | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 | |||
| Messpreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 | |||
| Trafomiete | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 1.424 €/ 365 Tage | 117,04 | |||
| Blindmehrarbeit | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 | |||
| Nettobetrag | 110.163,73 | |||||||
| Umsatzsteuer (19%) | 20.931,11 | |||||||
| Rechnungsbetrag | 131.094,84 | |||||||
*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT - Hochtarif Wirkarbeit, WNT - Niedertarif Wirkarbeit, LSTG - Leistung , BHT - Hochtarif Blindarbeit , BNT - Niedertarif Blindarbeit
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

