Superintendent

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Superintendent (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Superintendent (lat. superintendens, wörtlich „Aufseher“, Lehnübersetzung von griechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist in vielen methodistischen Kirchen, in einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche der leitende Geistliche eines Kirchenkreises bzw. einer Superintendentur, bzw. eines Kirchenbezirks oder Superintendenz (Österreich), also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnung für vergleichbare Ämter in anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan, Inspektor oder Propst.

Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Das übergeordnete Leitungsamt wird mit Generalsuperintendent, Landessuperintendent, Präses, Bischof oder Landesbischof bezeichnet. In einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche existiert eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Prälat, Propst oder Regionalbischof bezeichnet wird. Ihr Wirkungsbereich trägt oft die Bezeichnung Sprengel.

Zu den Aufgaben der leitenden Geistlichen auf der Regionalebene gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation der Superintendenten (sofern sie nicht dem ihm übergeordneten Bischof vorbehalten ist); hinzu kommen die Dienstaufsicht über die Kirchenkreise.

In der Römisch-Katholische Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen des Kirchenkreises mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Übersicht

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Landeskirchen mit Landessuperintendent als leitendem Amt

[Bearbeiten] Landeskirchen mit Superintendenten auf Sprengelebene

[Bearbeiten] Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendent als leitendem Amt

[Bearbeiten] Landeskirchen mit Superintendenten auf Kirchenkreisebene

[Bearbeiten] Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendenten

[Bearbeiten] Methodistische Freikirchen mit Superintendenten

[Bearbeiten] Kirchen, in denen früher ein leitendes Superintendentenamt bestand

[Bearbeiten] Auf Landeskirchenebene
[Bearbeiten] Generalsuperintendenturen in den Kirchenprovinzen
[Bearbeiten] Auf Kirchenkreisebene

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Helmut Geck (Hrsg.): Kirchenkreise – Kreissynoden – Superintendenten. Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen 1, LIT-Verlag, Münster 2004.
  • Isolde Karle: Artikel Superintendent. In: RGG4, Bd. 7, Mohr (Siebeck), Tübingen 2004.
  • Beatus Brenner: Artikel Superintendent. In LThK3, Bd. 9, Herder, Freiburg u.a. 2000, Sp. 1135f.
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