Superprovisorium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Seiten Superprovisorium und superprovisorische Verfügung überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Allesmüller 06:44, 20. Nov. 2008 (CET)

Im juristischen Sprachgebrauch wird eine ohne Anhörung der Gegenpartei erlassene vorsorgliche Massnahme als Superprovisorium bezeichnet. Ihre Grundlage findet eine superprovisorische Massnahme namentlich in Art. 265 ZPO.

Als Superprovisorium ist insbesondere die Arrestlegung nach Art. 271 ff. SchKG zu betrachten.[1] Weiter gehören dazu Massnahmen im Immaterialgüterrecht, oder im Eheschutz.

Das rechtliche Gehör wird in diesen Fällen erst nachträglich gewährt. Im Arrestverfahren geschieht dies durch die Möglichkeit der Arresteinsprache nach Art. 278 SchKG.[2]


Provisorium wird dagegen eine nach vorheriger Stellungnahme des Gesuchsgegners erlassene vorsorgliche Massnahme genannt.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Hunziker/Pellascio, S. 293
  2. Hunziker/Pellascio, S. 298
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen