Tätigkeitsabzeichen
Das Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen.
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Ausführungen [Bearbeiten]
- Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr
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Personal im allgemeinen Heeresdienst (Heer)
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Kompaniefeldwebel/ Schiffsmeister
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Personal der Truppe für Operative Information
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Personal im Stabsdienst (Luftwaffe)
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Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier)(Luftwaffe, Marine)
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Radarleitpersonal (Luftwaffe)
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BW Tätigkeitsabzeichen Kampfschwimmer.jpg
Kampfschwimmer (Marine)
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Minentaucher (Marine)
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Schwimmtaucher (Marine)
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Unterwasserwaffenpersonal (Marine)
°: Dieses Tätigkeitsabzeichen wird nichtmehr vergeben, es darf jedoch weiterhin getragen werden.
Stufen [Bearbeiten]
Tätigkeitsabzeichen werden in drei Stufen verliehen:
- Stufe I – Bronze, nach 6 Monaten Dienstzeit in der fachbezogenen Verwendung
- Stufe II – Silber, nach 5 Jahren in der fachbezogenen Verwendung
- Stufe III – Gold, nach 10 Jahren in der fachbezogenen Verwendung
Als fachbezogene Verwendung gilt auch die Ausbildungszeit für die Fachtätigkeit.
Bei Reservisten gelten insgesamt zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit pro Jahr jeweils als ein Jahr in der fachbezogenen Verwendung.
Trageweise [Bearbeiten]
Es können bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen über der rechten Brusttasche des Dienstanzug, davon ein ausländisches getragen werden. Ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen wird dabei unterhalb des deutschen getragen.
Literatur [Bearbeiten]
- ZDv 37/10 Anzugordnung für die Bundeswehr (Abschnitt X und Anl. 6)


