Täter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Täter wird jemand bezeichnet, der eine unerlaubte Handlung begeht. Hierzu zählt insbesondere eine Straftat. Außer Menschen können auch Tiere als Täter in Betracht kommen.
[Bearbeiten] Gesetzliche Definition
→ Hauptartikel: Täter (Strafrecht)
Der Gesetzgeber hat den Begriff „Täter“ im Strafrecht definiert. Im deutschen Strafgesetzbuch ist dies in § 25 StGB geregelt, in der Schweiz in den Artikeln 12 und 24–26 StGB und in Österreich in § 12 StGB. Wer eine Straftat selbst, durch einen anderen oder mit (einem) anderen begeht, ist somit Straftäter.
Aus dieser Definition ergibt sich im Umkehrschluss unschwer, dass es auch noch andere rechtswidrige Handlungen geben kann, die keine staatliche Sanktion auslösen, den die Tat Begehenden aber beispielsweise zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichten. Ein Straftäter ist also einer Untergruppe des allgemeinen Begriffes „Täter“ angehörig.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich wird der Strafanspruch des Staates zurückgestellt.
[Bearbeiten] Andere Bedeutungen
Ein Täter im nicht strafrechtlichen Sinne kann ein Tun oder Unterlassen begehen, das sich in der Folge als gut oder böse erweist. Es muss nicht zwingend, wird aber häufig eine im Deliktsrecht beschriebene Rechtsfolge auslösen.
Nachteilige Folgen sind für den Täter bei jedem unberechtigten, schuldhaften (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Eingriff in den von der Rechtsordnung geschützten Bereich eines Anderen aber vorgezeichnet, wenn ein Schaden entsteht.
Als Beispiele seien hier Körperverletzung, Gesundheitsschädigung durch Stören etwa der nervlichen Vorgänge im Körperinnern oder die Kreditgefährdung im Sinne von § 824 BGB erwähnt.
[Bearbeiten] Weblinks
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |

