Tanzverbot

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Das Tanzverbot ist eine während bestimmter Zeiten geltende Untersagung des Tanzes.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Hintergrund [Bearbeiten]

Bestimmte Tage oder Zeitabschnitte mit religiösen, sittlichen oder traditionellen Tanzverboten hat es in vielen Kulturen gegeben. Dabei bezog sich das Verbot auf bestimmte Zeitabschnitte, für die die Ausgelassenheit des Tanzes als unangemessen galt, im christlichen Kulturkreis besonders auf den mit der Kreuzigung Jesu verbundenen Karfreitag sowie auf die Karwoche. In der Folge des Puritanismus und des Pietismus wurde das Verbot auch auf den Ostersonntag ausgedehnt, da dieser als „Tag des Herrn“ von weltlichen Vergnügungen freibleiben sollte. Andere Anlässe bilden die mit dem Tod verbundenen Tage, etwa das katholische Allerheiligenfest, der protestantische Totensonntag und der staatliche Volkstrauertag.

Hauptartikel: Stille Feiertage

Allgemeine Tanzverbote wurden in Deutschland gelegentlich verhängt, so etwa im Ersten Weltkrieg; es wurde Silvester 1918 aufgehoben.

Im September 1939 (Zweiter Weltkrieg) untersagte das NS-Regime öffentliche Tanzveranstaltungen (dem „Ernst der Lage entsprechend“). Sowohl der Polenfeldzug (1. September bis 6. Oktober 1939) als auch der Westfeldzug (10. Mai bis Mitte Juni 1940) endeten schnell, siegreich und mit relativ geringen Verlusten; danach herrschte im Deutschen Reich eine Weile bei vielen Siegeszuversicht. Das Tanzverbot wurde nicht durchgehend befolgt und zeitweise ganz aufgehoben, weil Tanzunterhaltungen für Soldaten als „kriegswichtig für die Kampfkraft“ eingestuft wurden. Das per Erlass des Reichsinnenministers Heinrich Himmler am 6. April 1941 erneuerte allgemeine Tanzverbot wurde nicht einheitlich befolgt. Es wurde am 10. Juni 1941 gelockert (ab dann durften an drei Tagen in der Woche Tanzvergnügen veranstaltet werden). Diese Lockerung wurde in der Bevölkerung als Indiz gegen einen bevorstehenden Russlandfeldzug gewertet, um den es vielerorts Gerüchte gegeben hat.[1] Unternehmen Barbarossa begann gleichwohl am 22. Juni 1941. Strikt verboten waren Tanzveranstaltungen ab Februar 1943 nach der verlorenen Schlacht von Stalingrad und dem Untergang der 6. Deutschen Armee. Der NS-Propagandist Walter May-Hermannstadt verteidigte das Verbot am 11. April 1943 in einem in regionalen Wochenzeitungen veröffentlichten Leitartikel „Das Tanzverbot ist ein Ausdruck der Solidarität der Jugend mit der kämpfenden Front.“ Andere Kräfte in der NSDAP bekämpften das Swing-Tanzen.

Teilweise ergingen behördliche Tanzverbote auch aufgrund einer den Tanz generell als unsittlich oder schädlich ansehenden Haltung. Zahlreiche Tänze brachen bis in die Neuzeit hinein immer wieder öffentliche Tabus; Gegner äußerten, bestimmte Tänze würden gegen ein gesellschaftliches Sittlichkeitsempfinden oder ähnliches verstoßen. (siehe auch Ultramontanismus, Antimodernismus, Keuschheit). Wichtige Beispiele sind der Wiener Walzer, der Tango oder (noch in den 1950er Jahren) der Rock ’n’ Roll.

Derzeitige Situation in deutschsprachigen Ländern [Bearbeiten]

Deutschland [Bearbeiten]

Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an bestimmten Feiertagen, den sogenannten Stillen Tagen (z. B. Karfreitag oder Volkstrauertag).

Das „Tanzverbot“ betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sein können. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb. Im Gegensatz dazu beginnt in Berlin alljährlich am Karfreitag ein großes Tanzsportturnier[2].

Die vom Tanzverbot betroffenen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und werden durch die jeweiligen Feiertagsgesetze oder zusätzliche Verordnungen geregelt.[3]

Tag/Land BW[4] BY[5][6] BE[7][8] BB HB[9] HH[10] HE MV NI[11] NW[12] RP SL SN ST SH TH
Neujahr 03–11 04-12
Heilige drei Könige 03–11
Aschermittwoch G *
Gründonnerstag G G * 04–24 05–24 18–24 04–24 04–24
Karfreitag G G 04–21 G 06–21 02–24 G G G G G G G G G G
Karsamstag G G 00–04 00–02 G 00–18 G 00–06 G G
Ostersonntag 03–11 04-12 00–16
Ostermontag 03–11 04-12
Himmelfahrt 03–11 04-12
Pfingstsonntag 03–11 04-12
Pfingstmontag 03–11 04-12
Fronleichnam 03–11 04-12
Allerheiligen 03–24 G * 05–18 04-24 04–24
Allerseelen K 00–18
Volkstrauertag 03–24 G * 04–21 04–24 06–17 06–15 04–24 05–24 05–24 05–18 04–24 04–24 03–24 05–24 04–24 03–24
Buß- und Bettag 03–24 G * 04–18 03–24 05–24
Totensonntag 03–24 G * 04–21 04–24 06–17 06–17 04–24 05–24 05–24 05–18 04–24 04–24 03–24 05–24 04–24 03–24
Heiligabend 03–24 14–24 13–24 17–24 13–24 13–24 16–24 13–24 14–24 16–24 15–24
1. Weihnachtstag G 04-12 00–16
2. Weihnachtstag 03–11 04-12

Legende:
     G     : ganztägiges Tanzverbot
     G *   : derzeit ganztägiges Tanzverbot, es wurde aber beschlossen, das Tanzverbot auf 02–24 Uhr zu beschränken. Zudem gilt:
               Die bayerischen Kommunen können ab sofort schon Ausnahmeregelungen erteilen und die aktuelle Gesetzesregelung wird ab sofort nicht mehr strikt verfolgt.
               Die Gesetzesänderung zur Beschränkung des Tanzverbots in Bayern auf 02–24 Uhr wird aber erst 2013 verabschiedet werden.[13]
     K     : 05–24 Uhr in Gemeinden mit mindestens 40 Prozent katholischer Bevölkerung[14]
  13–24 : mit Angabe der Uhrzeit
            : kein Tanzverbot

Darüber hinaus gibt es zum Teil besondere Bestimmungen, dass Gottesdienste nicht durch Lärm gestört werden dürfen.

Bremen [Bearbeiten]

Am 29. April 2011 wurde die Petition der Aktion „Tanzverbot abschaffen“ mit 790 Unterzeichnern an das Landesparlament Bremens, die Bremische Bürgerschaft, übergeben.[15] Sie war damals eine der fünf Onlinepetitionen mit der stärksten Unterstützerzahl jemals. Der Petitionsausschuss gab diese im Januar 2012 mit folgender Begründung an die Fraktionen weiter: „Angesichts der breiten Zustimmung, die das Anliegen des Petenten erfahren hat, ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass eine breitere politische Diskussion erforderlich ist.“[16] Nach der darauf folgenden, umfangreichen öffentlichen Diskussion[17][18][19] brachten die Regierungsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag[20] zur zweistufigen Abschaffung des Tanzverbotes im Bundesland Bremen ein. Dieser sieht vor das Tanzverbot am Karfreitag (6-21), Volkstrauertag und Totensonntag auf 6-17 Uhr zu begrenzen und an allen anderen Tagen, an denen das Tanzen bisher verboten war, zu erlauben. Zudem sollen auch diese zeitlichen Einschränkungen Ende Februar 2018 aufgehoben, und das Tanzverbot damit endgültig abgeschafft werden. Mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken, gegen die Stimmen der CDU und der rechtspopulistischen BIW hat die Bremische Bürgerschaft am 13. März 2013 in zweiter Lesung diese Gesetzesänderung beschlossen. Sie tritt vor dem Karfreitag 2013 in Kraft.

Nahezu wortgleiche Petitionen anderer Petenten wurden auch in Hessen[21] und Rheinland-Pfalz[22] gestellt, führten jedoch zu keinem Ergebnis.

Baden-Württemberg [Bearbeiten]

In Baden-Württemberg regelt das Feiertagsgesetz (FTG) die Tanzverbote. Verstöße werden nach §13 Abs. 2 FTG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 3000 Mark (1533,88 EUR) geahndet.[23]

Österreich [Bearbeiten]

In Österreich sind in den meisten Bundesländern „Veranstaltungen, die dem Charakter des Tages [nicht] gerecht werden“, am Karfreitag durch das jeweilige Veranstaltungsgesetz untersagt.[24]

Schweiz [Bearbeiten]

Das Tanzverbot ist kantonal geregelt. Derzeit (2012) existiert ein Tanzverbot in sechs Kantonen an hohen Feiertagen, nämlich in den Kantonen Aargau[25], Glarus[26], Uri, Obwalden, Solothurn und Appenzell Innerrhoden.[27][28] Im Kanton Appenzell Innerrhoden befürwortete der Grosse Rat Anfang Februar 2009 nach Kritik aus katholischen Kreisen die Beibehaltung des Tanzverbots über die Karwoche.[29] In allen anderen Kantonen existiert kein Tanzverbot mehr, zuletzt hoben der Kanton Luzern im Jahr 2009 und der Kanton Baselland 2011 ihr bis dahin bestehendes Tanzverbot auf.[30][31] Im Kanton St. Gallen sind öffentliche Veranstaltungen nicht-religiöser Art an hohen Feiertagen verboten, ausgenommen in geschlossenen Räumen und mit weniger als 500 Personen.[32]

Konflikte [Bearbeiten]

Im Jahr 2004 lehnte der Landtag Baden-Württembergs eine eingereichte Petition[33] gegen das Tanzverbot (nach § 10 FTG) ab und begründete dies mit der „großen Bedeutung, die dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen“ zukomme.

Eine vom Bund für Geistesfreiheit München geplante Heidenspaß-Party am Karfreitag 2007 wurde durch die Stadt verboten. Gegen das Verbot klagte der Verband und unterlag im April 2009 juristisch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.[34][35]

Seit Bayern das Feiertagsgesetz 2008 wegen „Verrohung der Sitten“ verschärfte, gibt es Konflikte mit Gastronomen, die Halloween-Partys nur bis Mitternacht veranstalten dürfen, sofern es sich nicht um geschlossene Gesellschaften handelt.[36][37]

2011 fand auf die Ankündigung des Ordnungsdezernats Frankfurt/Main, das Tanzverbot an Karfreitag durchsetzen zu wollen, eine öffentliche Debatte zum Thema statt. In den Jahren davor waren Tanzveranstaltungen trotz des Tanzverbots meist toleriert worden, sodass einige Wirte die Gefahr hoher wirtschaftliche Schäden als Argument gegen das Gesetz anführten. Während FDP und CDU und die Kirchen das Verbot verteidigten, wurde es von einem Teil der Presse, etwa der Frankfurter Rundschau[38], und anderen Parteien, etwa der grünen Landtagsabgeordnete Sarah Sorge[39] den hessischen Jungen Liberalen[40], als „nicht zeitgemäß“ abgelehnt. Am 22. April 2011 demonstrierten zwischen 800 und 2000 Menschen auf dem Frankfurter Römerberg gegen das Tanzverbot.[41] Dabei kam es auch zur Störung einer Karfreitagsprozession der kroatischen katholischen Gemeinde durch Pöbeleien und Pfiffe, wofür sich die Veranstalter der Demonstration anschließend entschuldigten.[42]

Auch an Karfreitag 2012 gab es wieder in mehreren deutschen Städten Proteste gegen das Tanzverbot, in Hessen waren derartige Kundgebungen zuvor verboten worden. Aus Kreisen der Piratenpartei hieß es, dass das Tanzverbot „aus religiös motivierten Gründen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit“ eingreife. Die Grüne Jugend betonte, es sei „nicht die Aufgabe des Staates, allen Andächtigkeit vorzuschreiben“, zudem seien gesetzlich vorgeschriebene Bräuche unvereinbar mit einem säkularen Staat.[43]

Derzeitige Situation in anderen Ländern [Bearbeiten]

Die im Iran herrschenden Gesetze verbieten verschiedene Arten von Tanzveranstaltungen, so z. B. „Das Singen und Tanzen von Frauen vor einem männlichen Publikum“.[44] Auch ist es verboten, dass Kinder im Kindergarten tanzen, weil dies „unsittlich“ sei.[45][46] Es gibt aber zahlreiche traditionelle und Volkstänze, die zu bestimmten Anlässen getanzt werden.[47]

Sonstiges [Bearbeiten]

Tanzverbot ist auch ein gemeinsames Lied von Fettes Brot und Bela B., das sich im Zuge der Hamburger Bambule-Proteste gegen den damaligen Hamburger Innensenator Ronald Schill richtete.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. www.chroniknet.de
  2. http://www.blauesband-berlin.de
  3. http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/ftg_laender.htm
  4. A . Geschützte Sonn- und Feiertage (BW) - Merkblatt -. www.dehoga.org. Abgerufen am 24. Mai 2010.
  5. Pressemitteilung des bayerischen Staatsministerium des Inneren bezüglich der geplanten Neuregelung des Tanzverbots an stillen Tagen in Bayern. Abgerufen am 2. November 2012.
  6. Tanzverbot an stillen Feiertagen in Bayern. Mittelbayerische. Abgerufen am 31. Oktober 2012.
  7. Gesetz über die Sonn- und Feiertage - http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata/ges/BlnFeiertgG/cont/BlnFeiertgG.htm
  8. Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsschutz-Verordnung - FSchVO) - http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnFschVO%2Fcont%2FBlnFschVO.htm
  9. Gesetzesportal Bremen - Dokumentanzeige. bremen.beck.de. Abgerufen am 24. Mai 2010.
  10. Feiertagsschutzverordnung in der Fassung vom 15. Februar 1957 (Landesrecht Hamburg)
  11. Zulässigkeit von Tanzveranstaltungen. In: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Abgerufen am 23. April 2011.
  12. Auswirkungen des nordrhein-westfälischen Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG NW) auf gewerbliche Tätigkeiten (PDF; 55 kB) Merkblatt der IHK-Dortmund.
  13. Tanzverbot an stillen Feiertagen in Bayern Aufgerufen am 31. Oktober 2012
  14. § 8 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage
  15. Petition an die Bremische Bürgerschaft
  16. Bericht des Petitionsausschusss Nr. 5 vom 18. Januar 2012, Drs. 18/208
  17. Tanz- und Feierverbot, Radio Bremen vom 20. November 2012
  18. Diskussion über Tanzverbot, Weser-Kurier vom 20. November 2012
  19. [ http://www.radiobremen.de/politik/themen/feiertage106.html Diskussion um "stille Feiertage"], Radio Bremen vom 21. November 2012
  20. Drs. 18/ (PDF; 18 kB), Änderung des Bremischen Feiertagsgesetzes
  21. Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen
  22. [ http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/237/broker.jsp?uMen=2372ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCon=0723036e-7e98-4f21-e18f-c8a7c1847c61&uTem=5242ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalContents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID=0723036e-7e98-4f21-e18f-c8a7c1847c61 Änderung des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage]
  23. Gesetz über die Sonntage und Feiertage , Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, Abgerufen am 27. März 2013
  24. Veranstaltungsgesetze der Länder, den Karfreitag betreffend
  25. Aargauer Zeitung: Tanzverbot: Im Aargau ist an Feiertagen nichts mit Feiern
  26. Gesetzessammlung des Kantons Glarus, Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz), Art. 4c, Stand: 2007
  27. 20 Minuten Online - Zuviel Sex-Appeal und Zauberei im Tanz
  28. swissinfo.ch - Verschiedene Verbote in den Kantonen an hohen Schweizer Feiertagen
  29. 20 Minuten Online: Das Tanzbein wird nicht geschwungen
  30. 20 Minuten Online - Tanzverbot definitiv aufgehoben
  31. Basellandschaftliche Zeitung: Verbot aufgehoben - nach dem Tanzen wird an Ostern niemand mehr verhaftet
  32. Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung, Artikel 5
  33. tanzverbot.stefan-bach.net (Archivierte Version von 2006)
  34. Handakte WebLAWg: Verbot der “Heidenspaß-Party” am Karfreitag rechtmäßig
  35. jura-lotse.de: Verbot einer "Heidenspaß-Party" am Karfreitag ist rechtmäßig
  36. Süddeutsche: Bayerische Spaßbremse
  37. Abendzeitung: Halloween in München: Party-Verbot in der ganzen Stadt
  38. Tanzt den Dinosaurier!. In: Frankfurter Rundschau. Abgerufen am 23. April 2011.
  39. Party-Streit erreicht Landtag. In: Hessischer Rundfunk. Abgerufen am 23. April 2011.
  40. JuLis: Tanzverbot abschaffen!. In: Junge Liberale Hessen. Abgerufen am 23. April 2011.
  41. 1.500 protestieren gegen Tanzverbot. In: Hessischer Rundfunk. Abgerufen am 23. April 2011.
  42. Kroatische Gemeinde immer noch verärgert. In: Frankfurter Rundschau. Abgerufen am 7. April 2012.
  43. Streit ums Tanzverbot an Karfreitag. In: Die Zeit, 6. April 2012. Abgerufen am 6. April 2012.
  44. Hardliners turn on Ahmadinejad for watching women dancers, The Guardian, 5. Dezember 2006
  45. Iran will Tanzen im Kindergarten verbieten, Deutschlandfunk, Sendezeit: 23. August 2011 09:47
  46. Tanzverbot im Kindergarten in Iran, Blog von Ali Schirasi, 18. Februar 2008
  47. Dance in Iran, Robyn C. Friend, The Institute of Persian Performing Arts

Weblinks [Bearbeiten]